Sektion Sport
Adresse
Sektion Sport
Rathausgasse 1
5000 Aarau
Telefon 062 836 01 81
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Sportprojekte
Aarau besitzt diverse Sportanlagen. Die Stadt Aarau verfügt mit dem GESAK über ein Instrument zum Erhalt, zur Erweiterung und Erneuerung der Sportanlagen. So ist auch zukünftig ein optimaler Unterhalt der Sportinfrastrukturen gewährleistet.
Sportkonzept
Die Stadt Aarau will eine langfristige Sicherung der städtischen Sportförderung, entsprechend dem Sportkonzept, vornehmen. Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von städtischen Sportanlagen sowie durch freiwillige finanzielle Beiträge.
Sportkonzept Leitbild [pdf, 43 KB]
Förderrichtlinien [pdf, 294 KB]
Sportförderung und Unterstützung
Die Stadt Aarau stellt sich die Aufgabe, eine Sicherung der städtischen Sportförderung entsprechend dem Sportkonzept qualifiziert und differenziert vorzunehmen. Dazu dienen die Förderrichtlinien.
Ihre Förderanträge können ausschliesslich über die nachfolgenden Online-Formulare eingereicht werden:
Online-Formular Förderung der Sportinfrastruktur
Online-Formular Förderung des Sportbetriebs
Online-Formular Förderung von Sportangeboten
Online-Formular Förderung durch Ehrungen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Eingabe Ihres Gesuchs. Auch bei anderen Fragen oder Anliegen im Rahmen der Kulturförderung stehen wir zur Verfügung. Melden Sie sich dazu bei der Sektion Sport (062 836 01 81, sport@aarau.ch).
Die Stadt Aarau kennt konkret folgende Förderungsarten:
Förderung der Sportinfrastruktur
Ihre Förderanträge können ausschliesslich über das nachfolgende Online-Formular eingereicht werden:
Online-Formular Förderung der Sportinfrastruktur
Förderungsmassnahmen |
Eingabefrist |
Benützung städtischer und nicht-städtischer Sportanlagen |
31. Dezember für das folgende Sommer- und Wintersemester |
Langfristig vertraglich geregelte Überlassung städtischer Grundstücke |
31. März des laufenden Jahres für das folgende Jahr |
Investitionsbeiträge und Darlehen
|
31. März des laufenden Jahres für das folgende Jahr |
Förderung des Sportbetriebes
Ihre Förderanträge können ausschliesslich über das nachfolgende Online-Formular eingereicht werden:
Online-Formular Förderung des Sportbetriebs
Förderungsmassnahmen |
Eingabefrist |
Beiträge an Betriebs-, Unterhalts- und Mietkosten |
31. März des laufenden Jahres für das folgende Jahr |
Beiträge an Geräte- und Materialkosten |
31. März des laufenden Jahres für das folgende Jahr |
Beiträge an Reinigungs- und Pflegegeräte |
31. März des laufenden Jahres für das folgende Jahr |
Förderung von Sportangeboten
Ihre Förderanträge können ausschliesslich über das nachfolgende Online-Formular eingereicht werden:
Online-Formular Förderung von Sportangeboten
Förderungsmassnahmen |
Eingabefrist |
Unterstützung von Sportprojekten |
Min. 3 Monate vor der Durchführung |
Unterstützung innovativer Sportangebote |
Min. 3 Monate vor der Durchführung |
Unterstützung von Sportveranstaltungen mit besonderer Bedeutung oder Grossanlässe |
Min. 3 Monate vor der Durchführung |
Nachwuchsförderung im Leistungssport: Kantonales Konzept |
Grossanlässe: 31. März des laufenden Jahres das folgende Jahr |
Unterstützung durch Kleinbeiträge Kleinbeiträge für Matchbälle, Spenden, Gönnerbeiträgen etc. |
Spätestens 14 Tage vor Bedarf |
Förderung durch Ehrungen
Ihre Förderanträge können ausschliesslich über das nachfolgende Online-Formular eingereicht werden:
Online-Formular Förderung durch Ehrungen
Förderungsmassnahmen |
Eingabefrist |
Ehrung sportlicher Leistung |
30. Juni für eine Ehrung im gleichen Jahr und nach erbrachter Leistung |
Ehrung Verdienste um den Sport |
30. Juni für eine Ehrung im gleichen Jahr |
Prozess Gesuchstellung Sportförderung
Die Gesuche müssen elektronisch oder schriftlich bis zu den jeweiligen Eingabefristen mit den bereitgestellten Antragsformularen bei der Fachstelle Sport eingereicht werden. Mit der Einreichung des Antrages erkennt der Antragssteller die Voraussetzungen und die Regelungen dieser Richtlinien im vollen Umfang.
Der Antragssteller ist verpflichtet, Auskunft über die Beantragung oder den Erhalt (Zusicherung) weiterer Zuwendungen zum gleichen Zweck zu geben, d.h. Offenlegung von Unterstützungsgeldern wie Sponsoring, Gönnerbeiträgen, Einnahme aus Eintritten etc.
Prüfungsrecht
Zugesprochene finanzielle Mittel sind ausschliesslich für den im Antrag eingeforderten Zweck zu verwenden. Die sachgerechte Verwendung ist nachvollziehbar zu dokumentieren (Buchhaltung). Der Fachstelle Sport wird das Recht eingeräumt, die bestimmungsgemässe Verwendung (Erfüllung der Bedingungen und Auflagen) der gesprochenen Mittel nachzuprüfen.
Informationen
Der Antragssteller erhält eine schriftliche Mitteilung über die Bewilligung, die im Einzelfall zusätzliche Bedingungen oder Auflagen enthalten kann, oder eine Ablehnung seines Antrages, die auf Grund der Freiwilligkeit nicht anfechtbar ist.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderung, sowie auf eine bestimmte Art und Höhe der Unterstützung/Förderung besteht nicht.
Leistungsvereinbarung
Die Vergabe von Leistungen kann an den Abschluss einer Leistungsvereinbarung geknüpft werden. Der Stadtrat ist für den Abschluss der Leistungsvereinbarung zuständig.
Logo
Bei der Unterstützung durch die Stadt ist das Logo der Stadt für Auftritte in der Öffentlichkeit in Absprache mit der Sektion Kommunikation der Stadt Aarau zu verwenden.
Antragssteller werden zudem gebeten, die Förderrichtlinien des Sportkonzeptes der Stadt Aarau zu beachten.
Für Fragen und Hilfe bei der Antragsstellung steht Ihnen die Fachstelle Sport zur Verfügung.
Swisslos Sportfonds
Swisslos Sportfonds unterstützt die Sektion Sport mit einem Beitrag. Dadurch können Sportgeräte und -materialien angeschafft und Sportinfrastruktur gebaut werden. Die Unterstützung bringt einen Mehrwert für Sportlerinnen und Sportler. Auch Vereine haben die Möglichkeit Swisslos Sportfonds Gelder zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.