Volksabstimmungen und Wahlen
Das Stadtbüro ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.
Bestimmungen für die persönliche Stimmabgabe:
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Wahllokal. Die Stimmberechtigten haben die Stimmrechtsausweise abzugeben und die Stimm- und Wahlzettel in die Urne zu legen.
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Stimmrechtsausweise, die nicht persönlich abgegeben werden, müssen von den Stimmberechtigten unterzeichnet werden.
Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe:
Wer brieflich stimmen will, legt die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu; setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis und verschliesst das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis im Zustell- und Antwortkuvert.
Die briefliche Stimmabgabe erfolgt per Post oder durch Einwurf in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
Die briefliche Stimmabgabe ist demnach ungültig, wenn:
- nicht das amtliche Stimmzettelkuvert und das amtliche Zustell- und Antwortkuvert benutzt wurden
- das Zustell- und Antwortkuvert nicht in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist
- die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im (zugeklebten) amtlichen Stimmzettelkuvert befinden
Bestellen von fehlenden Abstimmungsunterlagen:
- Es kann vorkommen, dass das Abstimmungsmaterial nicht vollständig beim Stimmberechtigen ankommt. Die fehlenden Unterlagen können jederzeit im Stadtbüro Aarau bezogen werden.
Weitere Informationen zum Thema Volksabstimmungen und Wahlen (wie Abstimmungsbüchlein, Ergebnisse, Daten, Wahllokale und Initiativen/Refrenden) fnden Sier hier.