Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan Goldernstrasse 28/32 und Teilrevision BNO Gebiet Goldern
ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG GESTALTUNGSPLAN GOLDERNSTRASSE 28/32 UND TEILREVISION BNO GEBIET GOLDERN
Für die Parzellen Nrn. 3896, 3897 und 3898 an der Goldernstrasse werden Grundlagen für eine qualitätsvolle Arealentwicklung geschaffen. Damit die angestrebte künftige Nutzung realisiert werden kann, muss Anhang 2 der Bau- und Nutzungsordnung angepasst und gemäss § 5 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 der Bau- und Nutzungsordnung ein Gestaltungsplan erstellt werden.
Der Entwurf des Gestaltungsplans Goldernstrasse 28/32 und der Teilrevision der BNO Gebiet Goldern lagen vom Donnerstag, 21. Mai 2026, bis zum Montag, 22. Juni 2026, zur öffentlichen Mitwirkung im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf. Über die Mitwirkung und ihre Ergebnisse wird nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung im Planungsbericht nach Art. 47 RPV Auskunft gegeben. Die Unterlagen zum Gestaltungsplan Goldernstrasse und zur Teilrevision der BNO Gebiet Goldern sind weiterhin auf Projekte – Stadt Aarau abrufbar.