Kulturförderung
Die Verantwortlichen der Abteilung Kultur beraten und unterstützen gemeinsam mit der Kulturförderkommission Aarauer Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter, Kulturvereine und Kulturhäuser. Zudem organisiert die Kulturförderkommission jährlich bis zwei Rathausausstellungen (siehe auch Stadtkunst) und unterstützt die Abteilung Kultur in Sachen Kunstbesitz.
Die Kulturförderrichtlinien dienen als Grundlage zur Vergabe der Förderbeiträge. Die Kulturstrategie (2023 – 2023) sowie die Legislaturziele beschreiben die Strategie der Kulturpolitik.
Online-Gesuchseingabe
Ihre Förderanträge können ausschliesslich über das Online-Formular via untenstehenden Link eingereicht werden. Beachten Sie dazu diese Eingabetermine:
- 31. Januar 2024
- 31. Mai 2024
- 01. Oktober 2024
Die Gesuchssitzungen der Kulturförderkommission finden an folgenden Terminen statt:
- 15. Februar 2024
- 12. Juni 2024
- 22. August 2024
- 24. Oktober 2024
Dazu gibt es zwei weitere Sitzungstermine (25. April 2024 und 11. Dezember 2024). An diesen werden nur in Ausnahmefällen Gesuche behandelt.
Die Kulturstelle behält sich vor, eine zeitliche Priorisierung der Gesuche anhand der Aufführungstermine vorzunehmen.
Die Gesuchsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
- Gesuchsschreiben
- Projektbeschreibung (Angaben zu Inhalt, Form, Ausführung, Zeitplan)
- Bezug zur Stadt Aarau
- Gesamtbudget des Projektes
- Vorjahres-Bilanz (wenn Verein veranstaltend ist)
- Finanzierungsplan mit allen erwarteten Einnahmen des Projektes (inkl. bereits zugesagter Beiträge von privaten und öffentlichen Förderstellen und Angaben zu den Eigenleistungen)
Online-Formular
Gerne unterstützen wir Sie bei der Eingabe Ihres Gesuchs. Auch bei anderen Fragen oder Anliegen im Rahmen der Kulturförderung stehen wir zur Verfügung. Melden Sie sich dazu hier.
Fast Lane
Der Wunsch der Kulturschaffenden nach einem unkomplizierten Förderinstrument ist in der Kulturstrategie 2023 – 2030 verankert. Nun folgt mit der «Fast Lane» bis Ende Jahr ein Testlauf zur Umsetzung. Ziel ist es, öffentliche Kulturprojekte in Aarau mit kleinen Beiträgen unbürokratisch zu unterstützen. Die Eingabe eines ausführlichen Dossiers und die teils lange Wartezeit auf die Bewilligung des Förderbeitrags entfallen. Geeignet ist die «Fast Lane» zum Beispiel für spontane Kulturaktionen, Künstlergagen, Platzbewilligungen oder Materialkosten.
Wer kann von der «Fast Lane» profitieren?
Gefördert werden Kulturprojekte, die grundsätzlich die geltenden Kulturförderrichtlinien der Stadt Aarau erfüllen. Die Eingabe erfolgt via E kulturstelle@aarau.ch. Ein kurzer Projektbeschrieb mit dem Verwendungszweck des Förderbeitrags und den Kontoangaben genügt. Bewilligt werden die Konzeption und Umsetzung von kleineren Kultur- und Kunstprojekten, Platzgebühren oder Werkhofleistungen. Ausgeschlossen sind bereits von der Stadt Aarau unterstützte Projekte und solche, die nicht den Förderrichtlinien entsprechen. Als Nachweis reicht ein Foto vom durchgeführten Anlass aus.
Die Kulturförderkommission hat bis Ende Jahr ein Förderbudget von 5'000 Franken für die Fast Lane reserviert. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 500 Franken. Die Zusage erfolgt innert Wochenfrist durch die Kulturstelle Aarau nach Rücksprache mit den Kommissionsmitgliedern.