Einbürgerungen
Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger und möchten in das Gemeindebürgerrecht oder in das Ortsbürgerrecht aufgenommen werden?
Das Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über die Voraussetzungen und das Vorgehen. Das Gesuchsformular mit der Vollmacht für die Beschaffung Ihrer Unterlagen können Sie beim Stadtbüro einreichen.
Für Entlassungen aus einem bestehenden Bürgerrecht im Kanton Aargau, finden Sie weitere Informationen unter Entlassungen aus einem aargauischen Gemeindebürgerrecht. Bei Entlassungen aus einem ausserkantonalen Gemeindebürgerrecht, nehmen Sie bitte mit der Gemeinde Ihres Heimatortes Kontakt auf.
Sie sind ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Oder Sie möchten sich für die Staatskundeprüfung anmelden? Bitte wenden Sie sich telefonisch (T 062 836 05 72) oder per Mail (einbuergerungen@aarau.ch) an das Stadtbüro.
Auch auf der Homepage der kantonalen Verwaltung und der Bundesverwaltung kann alles Wissenswerte rund ums Thema nachgelesen werden.