Bevölkerungs-Partizipation
Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Aarau haben Sie die Möglichkeit, sich am politischen Leben der Stadt Aarau zu beteiligen. Es stehen Ihnen dafür die Motion von Stimmberechtigten (Bürgermotion) sowie das Bevölkerungsanliegen zur Verfügung.
Kontakt:
Stadtkanzlei Aarau
Rathausgasse 1
5000 Aarau
062 836 05 13
einwohnerrat@aarau.ch
Motion von Stimmberechtigten
Mit einer Motion kann eine stimmberechtigte Person ein Anliegen formulieren und einreichen. Für das Anliegen muss der Einwohnerrat oder die Gesamtheit der Stimmberechtigten zuständig sein. Für Gegenstände, welche im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats oder der Stadtverwaltung liegen, kann keine Motion eingereicht werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt. Für die Einreichung einer Motion kann die nachfolgende Vorlage verwendet werden.
Merkblatt Motion von Stimmberechtigten Stadt Aarau.pdf
Formular Motion von Stimmberechtigten Stadt Aarau.docx
Die eingereichten Bürgermotionen finden Sie hier: Motionen und Postulate
Bevölkerungsanliegen
Mit einem Bevölkerungsanliegen können zehn Einwohnerinnen und Einwohner gemeinsam ein Anliegen formulieren und einreichen. Die beteiligten Personen müssen nicht stimmberechtigt sein. Eine Alterslimite ist nicht vorgesehen. Das Bevölkerungsanliegen muss im Zuständigkeitsbereich der städtischen Organe liegen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt. Für die Einreichung eines Bevölkerungsanliegens muss die nachfolgende Vorlage verwendet werden.
Merkblatt Bevölkerungsanliegen Stadt Aarau.pdf
Formular Bevölkerungsanliegen Stadt Aarau.docx
Die eingereichten Bevölkerungsanliegen finden Sie hier: Bevölkerungsanliegen