Persönliche Stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Wahllokal. Die Stimmberechtigten geben den Stimmrechtsausweise ab und legen die Stimm- und Wahlzettel in die Urne. Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise an der Urne vertreten. Die Stimmberechtigten müssen nicht persönlich abgegebene Stimmrechtsausweise unterzeichnen.