Laufende Vernehmlassungen
Öffentliche Mitwirkung Festlegung Gewässerräume: Teiländerung Nutzungsplanung
Für die Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inkl. Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach werden die Gewässerräume abschliessend festgelegt. Die erforderliche Teiländerung Nutzungsplanung liegt zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Beim Beschluss der Gesamtrevision der Nutzungsplanung am 18. Dezember 2019 nahm der Regierungsrat Abschnitte der Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inkl. Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach von der Genehmigung aus. Für die zurückgewiesenen Abschnitte der Fliessgewässer gelten somit weiterhin die bundesrechtlichen Übergangsbestimmungen. Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungspläne wird dieser Umstand bereinigt und die Gewässerräume planrechtlich und ortsgerecht umgesetzt. Der Stadtrat verabschiedete die Unterlagen zu Handen der kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Mitwirkung.
Die öffentliche Mitwirkung findet vom 15. Dezember 2023 bis 15. Januar 2024 statt: Stadt Aarau | E-Mitwirkung (smartcity-aarau.ch)
231006_Bau- und Nutzungsordnung.pdf
231006_Raumplanungsbericht.pdf
231006_Bauzonen- und Kulturlandplan_Auschnitt Brunnbach.pdf
231006_Bauzonen- und Kulturlandplan_Auschnitt Goldernbäche Nord.pdf
231006_Bauzonen- und Kulturlandplan_Auschnitt Goldernbäche Süd.pdf
231006_Bauzonen- und Kulturlandplan_Auschnitt Lättgrubenbach.pdf
231006_Bauzonen- und Kulturlandplan_Auschnitt Roggenhuserbach.pdf
231006_Bauzonen- und Kulturlandplan_Auschnitt Rohrer Giessen.pdf
231006_Bauzonen- und Kulturlandplan_Auschnitt Rombachbächli.pdf