Parkieren
Besuchen Sie die Stadt Aarau mit dem Auto? Benötigen Sie einen Parkplatz?
Parkbewilligungen
Alle aufgeführten Parkbewilligungen sind digital erhältlich per Parkingpay-App.
für Anwohnerinnen und Anwoher:
5 Franken pro Tag, 10 Franken pro Woche
30 Franken pro Monat, 300 Franken pro Jahr
für Besucherinnen und Besucher:
5 Franken pro Tag, 20 Franken pro Woche
für Bau- und Serviceunternehmen:
10 Franken pro Tag, 70 Franken pro Monat
oder für alle Zonen 600 Franken pro Jahr
für Berufstätige am Arbeitsort:
10 Franken pro Tag, 150 Franken pro Monat
oder 1'650 Franken pro Jahr
Die Parkbewilligung berechtigt zum Parkieren in der auf der Karte bezeichneten Zone.
Parkraum Zonen [pdf, 2.1 MB]
Öffentliche Parkplätze (Übersicht)
Registrierung Parkingpay
- Eröffnen Sie ein Benutzerkonto unter www.parkingpay.ch oder via Parkingpay-App.
- Wählen Sie die gewünschte Parkbewilligung aus und beantragen Sie diese (siehe dazu Abschnitt «Freigabe der Bewilligung»). Sie erhalten danach per E-Mail die Information betreffend Annahme oder Ablehnung Ihres Antrages.
- Um die Parkgebühr zu bezahlen, müssen Sie Ihr Benutzerkonto aufladen (per Einzahlung, Kreditkarte, Postcard, LSV oder e-Banking).
- Kaufen Sie nun die gewünschte Parkbewilligung. Bei einem Kontrollschildwechsel ist umgehend ein neuer Antrag zu stellen.
Bewilligungen für Ersatzfahrzeuge (Servicearbeiten, Reparatur oder dergleichen) können kostenlos bezogen werden. Bedingung ist, dass der Kunde bereits eine gültige Dauerparkbewilligung besitzt. Die Bewilligung für das Ersatzfahrzeug muss am Schalter der Stadtpolizei Aarau oder per E-Mail stadtpolizei@aarau.ch beantragt werden.
Freigabe der Bewilligung
Bevor eine Monats- und Jahresbewilligung digital gelöst werden kann, muss das Kennzeichen einmalig von der Stadtpolizei freigegeben werden. Die Freigabe erfolgt auf elektronischem Weg via App (oder am Schalter der Stadtpolizei). Für die Freigabe ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Arbeitstagen zu rechnen.
Für die Freigabe von Parkbewilligungen für Berufstätige muss eine Arbeitsbestätigung miteingereicht werden. Wird ein Kennzeichen durch die Stadtpolizei für die Bewilligung einmalig freigegeben, kann die Bewilligung anschliessend im Benutzerkonto selbständig digital verwaltet werden. Ein paar Tage vor Ablauf der Bewilligung erhalten Kundinnen und Kunden eine Erinnerungsmail.
Für eine Tages- und Wochenparkbewilligung braucht es keine Freigabe. Diese Bewilligungen können bei Parkingpay direkt gekauft werden.
Mit einer digitalen Dauerparkbewilligung ist das Deponieren der Parkbewilligung hinter der Fahrzeugscheibe nicht mehr notwendig. Die Parkingpay-App kann auch zusätzlich für das Kurzparking auf den öffentlichen Parkplätzen und in Parkhäusern benutzt werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Nutzerin / der Nutzer für die korrekte Erfassung der notwendigen Daten, insbesondere der korrekten Erfassung des Kontrollschildes, verantwortlich ist.
Benötigen Sie Hilfe? Digitale Parkbewilligungen können auch am Schalter der Stadtpolizei ausgestellt werden. Digitale Tages- und Wochenparkkarten sowie die Ausnahmebewilligung erhalten Sie auch am Empfang im Rathaus.
Zufahrtsbewilligung Altstadt (2 Jahre)
- Das Parkieren im Fahrverbotsbereich ist nicht gestattet.
- Der Güterumschlag ist ohne Verzug vorzunehmen.
- Die Zufahrt in die Altstadt (ausgenommen Hammer und Zollrain 12,14 und 16) ist nur via Schlossplatz/Laurenzentorgasse gestattet.
- Fahrten via Zollrain, zwischen Hammer und Halde, sind nicht zulässig.
- Besonderen polizeilichen Anordnungen ist Folge zu leisten.
- Auf Fussgänger/-innen ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Handwerker Parkbewilligung
- Die Bewilligung ist nur gültig, wenn das Fahrzeug für die Arbeitsausführung auch direkt vor Ort benötigt wird, z.B. als "Fahrbare Werkstätte" oder für" Materialdepot".
- Die Zufahrt in die Altstadt (ausgenommen Hammer und Zollrain 12,14 und 16) ist nur via Schlossplatz/Laurenzentorgasse gestattet und die Wegfahrt auf der gleichen Route oder dann via Tore.
- Ein- und Ausfahrten via Zollrain, zwischen Hammer und Halde, sind nicht zulässig.
- Besonderen polizeilichen Anordnungen ist Folge zu leisten.
- Das Fahrzeug darf nicht im Bereich von Halteverboten und Kurven abgestellt werden.
Monats- und Jahresparkbewilligung
- Die Bewilligung ist nur gültig in den entsprechend signalisierten Parkraumzonen "Parkieren mit Parkscheibe". Sie gilt nicht für gebührenpflichtige Parkfelder.
- Die Strassenverkehrsregeln bezüglich Parkieren sind zu beachten.
- In Quartierstrassen ohne markierte Parkfelder ist für die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von 3,00 Metern freizuhalten.
- Besondere polizeiliche Anordnungen sind zu befolgen.
Parkiermöglichkeiten in der Stadt Aarau
- Parkhaus Flösserplatz Flösserstrasse, 5000 Aarau
Mo - Sa 07.00 - 19.00 Uhr, 1.00 - 5.00 Stunden Std. / CHF 2.00, ab 5 Stunden Std. / CHF 2.50
Mo - Sa 19.00 - 24 Uhr, So 07.00 - 24.00 Uhr Std. / CHF 1.00
- Parkplatz Sporthalle
- Parkplatz Kettenbrücke
- Parkplatz Mühlematt Mühlemattstrasse, 5000 Aarau
Mo - Sa 07.00 - 19.00 Uhr, 1.00 - 5.00 Std. Std. / CHF 2.00
Mo - Sa 19.00 - 24.00 Uhr, So 07.00 - 24.00 Uhr Std. / CHF 1.00
- Parkplatz Obere Schanz Schanzmättelistrasse, 5000 Aarau
Mo - Sa 07.00 - 19.00 Uhr, 1.00 - 5.00 Std. / CHF 1.50
Mo - Sa 19.00 - 24.00 Uhr, So 07.00 - 24.00 Uhr / 1 Std. CHF 1.00
- Parkplatz Untere Schanz Schanzrain, 5000 Aarau
Mo - Sa 07.00 - 19.00 Uhr, 1.00 - 5.00 Std. / CHF 1.50
Mo - Sa 19.00 - 24.00 Uhr, So 07.00 - 24.00 Uhr, 1 Std. / CHF 1.00 - Parkplatz Viehmarkt
- Parking Behmen II
- Bahnhof-Parking und Kasernen-Parking
- Parking City-Markt
- Parkhaus Kasinopark
- Parkhaus Gleis 0
- Parkhaus Buchenhof