Dienstleistungen
SBB-Tageskarten
Vielen Dank für Ihr Interesse. Die SBB-Tageskarte können Sie ab sofort unter aarau info beziehen.
Gebührenmarken
Sind Sie am Entrümpeln? Die Gebührenmarke für Ihr Entsorgen erhalten Sie beim Empfang des Stadtbüros.
Sperrige Einzelstücke sind mit einer Gebührenmarke von CHF 6.50 zu versehen. Ausmass des Sperrguts ist auf 200 x 50 x 50 cm und das Höchstgewicht auf ca. 25 kg beschränkt.
Beglaubigung
Müssen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen oder benötigen Sie eine beglaubigte Fotokopie?
Beglaubigungen finden auf Voranmeldung statt, bitte wenden Sie sich an das Stadtbüro.
Beachten Sie Folgendes:
Unterschriftsbeglaubigungen
- Das persönliche Erscheinen ist notwendig
- Bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit (Identitätskarte, Ausländerausweis oder Pass)
- Die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden
- Kosten gemäss Gebührentarif
Tarif Beglaubigungen.pdf
Beglaubigungen von Kopien
- Bringen Sie das Originaldokument mit
- Das Stadtbüro wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen
- Kosten gemäss Gebührentarif
Tarif Beglaubigungen von Kopien.pdf
Auskünfte
Das Stadtbüro kann auf Gesuch hin Informationen privater Daten einer Person weitergeben, wenn diese berechtigtes Interesse glaubhaft macht.
Es gibt zwei verschiedene Auskünfte:
Personenauskünfte
Zur Beurteilung der berechtigten Interessen benötigt das Stadtbüro von Ihnen einen Interessensnachweis, aus dem hervorgeht, wie die betroffene Person mit der gesuchstellenden Person in Verbindung steht.
Die Kosten hierbei betragen CHF 20.- pro Einzelauskunft und CHF 5.- für Porto sowie Versand.
Listenauskünfte
Personendaten können nach bestimmten Kriterien geordnet bekannt gegeben werden, wenn diese ausschliesslich für ideelle Zwecke verwendet und von privaten Dritten nicht weitergegeben werden.
Damit eine Listenauskunft erstellt werden kann, benötigen wir folgende Angaben:
- Verwendungszweck
- Umfang der Adressdaten
- Art der Lieferung
Datensperre
Sie möchten Ihre Daten sperren lassen, sodass die Bekanntgabe Ihrer Daten an private Dritte nicht möglich ist?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Die Adresssperre verhindert systematisch geordnete Adressabgaben, wie bewilligte Auslistungen für gemeinnützige oder ideelle Zwecke. Darunter fallen politische Parteien, Vereine oder Anfragen von Privatpersonen, die mit Ihnen Kontakt aufnehmen wollen.
- Eine Auskunftssperre verbietet jegliche Auskunftsabgabe über die Personendaten inkl. Adressen. Gleichzeitig gilt auch die Adresssperre.
Ihre Personendaten werden weitergegeben, wenn eine Person / Firma glaubhaft macht, dass Sie ohne diese Bekanntgabe an der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gehindert wird.