Baugesuche (Woche 24)
Öffentliche Auflage von Freitag, 15. Juni 2018 bis Montag, 16. Juli 2018, während den Büroöffnungszeiten, im Stadtbüro, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau.
Innerhalb der Auflagefrist können beim Stadtrat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen und innert Nachfrist nicht verbessert werden, ist nicht einzutreten. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV). Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.