Baugesuche (Woche 07)
Öffentliche Auflage vom Freitag, 18. Februar 2022, bis Montag, 21. März 2022
Bauherrschaft; Departement Finanzen und Ressourcen, IMAG, Aarau
Bauobjekt: Erstellen Springbrunnenplatz
Bauplatz: Parz. 1101, Bahnhofstrasse 91
Bewilligungen: BKSDP, Procap / BG 2022.011
Bauherrschaft: Lehmann Eveline, Aarau
Bauobjekt: Änderung Öffnungszeiten Café
Bauplatz: Parz. 1523, Vordere Vorstadt 25
Bemerkungen: ohne Profilierung / BG 2022.017
Bauherrschaft: Urdo Immobilien AG, Hunzenschwil
Bauobjekt: Abbruch Gebäude Nrn. 2637, 2921 und 1367
Bauplatz: Parz. 2599 / 2585, Weihermattstrasse 48 + 50
Bewilligungen: BVUAFB
Bemerkungen: ohne Profilierung / BG 2022.018
Bauherrschaft: Urdo Immobilien AG, Hunzenschwil
Bauobjekt: Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen und Tiefgarage
Bauplatz: Parz. 2599 / 2585, Weihermattstrasse 48 + 50
Bewilligungen: BVUAFB / AGV / / AMB BG 2022.019
Bauherrschaft: Stadt Aarau, Abt. Betrieb, Infrastruktur und Sport
Bauobjekt: Rückbau Klettergerüst, Neubau Kletterpyramide beim bestehenden Spielplatz Primarschulhaus Telli
Bauplatz: Parz. 3883, Girixweg 30
Bewilligungen: ohne Profilierung / BG 2022.020
Bauherrschaft: Stadt Aarau, Abt. Betrieb, Infrastruktur und Sport
Bauobjekt: Rückbau Klettergerüst, Neubau Robinienanlage mit Federgeräten, Sonnensegel, beim bestehenden Spielplatz Kindergarten Telli
Bauplatz: Parz. 4106, Rütmattstrasse 19
Bewilligungen: ohne Profilierung / BG 2022.021
Bauherrschaft: Stiftung Töpferhaus, Aarau
Bauobjekt: Umbau Wohngruppen und Einbau grössere Lukarne
Bauplatz: Parz. 2140, Bachstrasse 117 / BG 2022.024
Bauherrschaft: Fuhrimann Jürg und Monika, Aarau Rohr
Bauobjekt: Energetische Dacherneuerung und PV-Anlage
Bauplatz: Parz. 6541, Tönacherstrasse 19
Bemerkungen: ohne Profilierung / BG 2022.026
Bauherrschaft: Gisiger Valery, Aarau
Bauobjekt: Umbau Zweifamilienhaus; neue Fenster, neue Sitzplatzüberdachung, Anpassung Dachneigung Sichtschutz
Bauplatz: Parz. 2318, Sonnmattweg 3 / BG 2022.027
Bauherrschaft: WOBA-Immobilien AG Aarau, Aarau
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe
Bauplatz: Parz. 3880, Jurastrasse 21
Bemerkungen: ohne Profilierung / BG 2022.029
Öffentliche Auflage vom Freitag, 18. Februar 2022 bis Montag, 21. März 2022 auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) mit elektronischer Einsichtnahme in die Pläne und Beilagen, sowie während den Büroöffnungszeiten, im Stadtbüro, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau.
Innerhalb der Auflagefrist können beim Stadtrat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen und innert Nachfrist nicht verbessert werden, ist nicht einzutreten. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV). Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG)
Vorlage Nr. S-0177088.1
Neubau Transformatorenstation Aarau Neumattstrasse Mitte (BBA), Teil Eniwa
Vorlage Nr. S-0177089.1
Neubau Transformatorenstation Aarau Neumattstrasse Mitte (BBA), Teil Privat (Parzelle Nr. 4148)
Vorlage Nr. L-0233843.1
Neubau 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS AA Neumattstrasse und TS AA Neumattstrasse Mitte
Betroffene Gemeinde 5000 Aarau
Gesuchstellerin: Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buch (AG)
Ort: Parzellen Nr. 4148, 5083, Koordinaten: 2647430 / 1250186
Gegenstand: Die Transformatorenstationen dienen hauptsächlich der Stromversorgung von Ladesäulen inkl. der notwendigen Kabelleitungen. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 21. Februar 20222 bis 22. März 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden: Stadtbüro des Städtischen Rathauses, Stadtbauamt, Rathausgasse 1, 5000 Aarau
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltdorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).
Enteignung: Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a) Einsprachen gegen Enteignung
b) Begehren nach Art. 7-10 EntG
c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG)
d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG)
e) die geforderte Enteignungsentschädigung
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
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