Bundesgerichtsurteil zur Finanzierung des Stadions
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten die Gelegenheit, sich sowohl zur Teilrevision Torfeld Süd (Stadion) als auch nochmals zur Beteiligung der Stadt an dessen Finanzierung von 17 Mio. zu äussern. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesgericht gutgeheissenen Stimmrechtsbeschwerde.
Der Stadtrat hat nach dem Entscheid der Bauherrschaft, auf die Erstellung eines Einkaufszentrums zu verzichten, gestützt auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten keine erneute Volksabstimmung über den städtischen Beitrag an der Erstellung des Stadions vorgesehen. Stattdessen sollte nur die für die Querfinanzierung nötige Teilzonenänderung für die vier Hochhäuser dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies im Rahmen eines freiwilligen Behördenreferendums.
Der Bundesgerichtsentscheid führt nun dazu, dass der Einwohnerrat im August 2019 nicht nur die Teilrevision Nutzungsplanung Torfeld Süd, sondern gleichzeitig auch den städtischen Beitrag von 17 Mio. behandeln wird. Nach den Vorstellungen des Stadtrates werden anschliessend beide Vorlagen dem Volk zur Entscheidung unterbreitet.