Verkehrsanordnung
Aarau, Laurenzenvorstadt, Fussgängerunterführung Tellirain
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnung verfügt:
- Aarau, Laurenzenvorstadt, Fussgängerunterführung Tellirain;
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
(ersetzt Verkehrsanordnung Polizeikommando des Kantons Aargau vom 17. März 1992).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 28. März 2024 bis 29. April 2024 Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.