Bewilligungsverfahren nach Waldgesetzgebung: Aargauer 3-Tage-OL
Der Orientierungslaufvereine OLG Suhr ersucht um die Bewilligung für die Durchführung eines 3-Tage-Orientierungslaufs.
Das Wettkampfzentrum befindet sich in der Schulanlage Suhrematte, Buchs. Der Anlass umfasst drei einzelne Orientierungsläufe an drei verschiedenen Tagen mit einer Gesamtwertung. Das Laufgelände umfasst die Waldgebiete Summergrien (Telli), Rütihof und Suhrhard in der Stadt Aarau sowie den Ge-meinden Buchs, Suhr, Gränichen und Oberentfelden. Da pro Tag zwischen 600 und 900 Teilnehmer er-wartet werden, ist die Veranstaltung gemäss § 20 der Verordnung zum Waldgesetz (AwaV) bewilligungs-pflichtig.
Das Gesuch liegt während 30 Tagen vom Freitag, 5. April bis Montag, 6. Mai 2024 auf den Gemeindekanzleien von Buchs, Suhr, Gränichen und Oberentfelden sowie beim Stadtbüro Aarau öffentlich auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat Einsprache erheben. Die Einsprache hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.