Teilrevision Nutzungsplanung; Festlegung Gewässerräume
Für die Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inklusive Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach werden die Gewässerräume abschliessend festgelegt. Die erforderliche Teiländerung Nutzungsplanung liegt vom 26. April bis 27. Mai 2024 öffentlich auf.
Beim Beschluss der Gesamtrevision der Nutzungsplanung vom 18. Dezember 2019 nahm der Regierungsrat Abschnitte der Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inklusive Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach von der Genehmigung aus. Für die zurückgewiesenen Abschnitte der Fliessgewässer gelten somit weiterhin die bundesrechtlichen Übergangsbestimmungen. Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungspläne wird dieser Umstand bereinigt und die Gewässerräume planrechtlich und ortsgerecht umgesetzt. Der Stadtrat verabschiedete die Unterlagen an
seiner Sitzung vom 25. März 2024 zu Handen der öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen für die Teilrevision Nutzungsplanung liegen vom 26. April bis 27. Mai 2024 im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Stadt Aarau einsehbar.
Die Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.