Freinacht im Falle eines Aufstiegs des FC Aarau
Der Stadtrat hat beschlossen, dass im Falle eines Aufstiegs des FC Aarau die Nacht des Aufstiegs des FC Aarau vom entsprechenden Aufstiegstag auf den Folgetag als Freinacht gilt.
Gastwirtschaftsbetriebe haben in Aarau grundsätzlich die Möglichkeit, für bestimmte Anlässe eine Verlängerung der Öffnungszeiten zu beantragen. Mit dem Entscheid der Freinacht verzichtet die Stadt Aarau im Falle eines Aufstiegs des FC Aarau auf das Ausstellen von Einzelbewilligungen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung wird diese Woche im kantonalen Amtsblatt, im Landanzeiger und auf der Webseite der Stadt Aarau publiziert. Die Feierlichkeiten dürfen demnach im Falle eines Aufstiegs des FC Aarau in den Gastgewerbebetrieben der Stadt Aarau vom Aufstiegstag auf den Folgetag ohne zeitliche Beschränkung dauern.
Der Stadtrat dankt den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Aarau für das Verständnis und wünscht dem FC Aarau für die weiteren Spiele viel Erfolg: Hopp Aarau!