Lokale/Schachen/Waldhäuser/Waldschulzimmer
Landjägerwachthaus/Roschtige Hund
Vermietungsinformation
Das Landjägerwachthaus beherbergt im 1. und 2. Untergeschoss unter dem Begriff "Roschtige Hund" multifunktional nutzbare Räume, bestehend aus einem Foyer und einem Mehrzwecksaal. Die Räume werden an Vereine, Handel, Industrie und Gewerbe, aber auch an Private vermietet. Die über den Eingang am Ziegelrain 2 zugänglichen Räumlichkeiten eignen sich für Tagungs-, Schulungs- und Kursangebote, Versammlungen, Vorträge, Konzerte, Lesungen, Aufführungen oder Ausstellungen. Durch die Möblierung sind verschiedene Einrichtungs- und Bestuhlungsvarianten möglich. Video-Anlage mit Video-Beamer, CD-Player, Licht- und Lautsprecheranlage decken die Bedürfnisse im Bereich Audio und Video ab. Für musikalische Anlässe steht ein digitaler Flügel zur Verfügung.
Die Lokalität kann an folgenden Daten nicht gemietet werden: 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar.
Kosten
Räume:
1. Stunde: CHF 60.00
jede weitere Stunde: CHF 30.00
max. bis 02.00 Uhr: CHF 250.00
Küchenbenützung: CHF 30.00
Künstlergarderobe/Kasse: gratis
Infrastruktur:
Rednerpult: gratis
Flip-Chart: CHF 10.00
DVD/Video-Anlage mit Video-Beamer: CHF 30.00
Audio-Geräte: CHF 20.00
Digital-Flügel / Klavier: CHF 30.00
Lichtmischpult: CHF 20.00
Hauswartin:
pro Stunde Zeitaufwand: CHF 60.00
Kaution:
Für die Buchungen an einem Freitag,
Samstag oder Sonntag kann eine Kaution
von CHF 250.00 verlangt werden.
Annullierung:
Bei einer Annullierung weniger als 10 Tage
vor dem Veranstaltungstermin werden die
Gebühren für die bestellten Räume in Rechnung gestellt.
Broschüre [pdf, 8.1 MB]
Lageplan [pdf, 712 KB]
Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
Ortsbürgergut und Mietliegenschaften
Rathausgasse 1
5000 Aarau
Tel. 062 836 05 96
Spycher Binzenhof
Vermietungsinformation
Das Gebiet Binzenhof liegt im südlichen Zipfel des Siedlungsgebietes der Stadt Aarau und nördlich des Oberholzwaldes. Die Ortsbürgergemeinde Aarau besitzt im Binzenhof, einem ehemals herrschaftlichen Landgut der Vornehmen ihrer Zeit, ein Pachtgut mit Scheune, Schopf und Wohnhaus sowie einen alten Spycher. Seit April 2000 bewirtschaften Peter und Susanne Knörr-Gloor den Bauernhof als Pächter (www.binzenhof.ch).
Lageplan
Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit Peter und Susanne Knörr-Gloor auf.
Telefon: 062 823 17 28
E-Mail: binzenhof.aarau@bluewin.ch
Waldschulzimmer
vermietungsinformationen
Das Waldschulzimmer im Forstwerkhof Distelberg Aarau steht Schulen, Verbänden, Firmen, Vereinen, Organisationen, Kommissionen, etc. für bildende, berufliche, soziale oder kulturelle Zwecke zur Verfügung. Das Schulzimmer bietet 24 Personen Platz und verfügt über Beamer, Flipcharts und Verdunkelungsstoren. Zudem steht Mietern auch W-LAN zur Verfügung.
Dem Schulzimmer ist eine gut eingerichtete Teeküche angegliedert. Kaffee und andere Zwischenverpflegungen können selber mitgenommen werden. Toiletten befinden sich auf derselben Etage wie das Schulzimmer.
KOSTEN
Grundtaxe: CHF 120.00 / ganzer Tag
CHF 70.00 / halber Tag
Beamer: CHF 25.00 / (ohne PC)
Schulen aus Trägergemeinden (Aarau, Biberstein und Unterentfelden) sowie die Kreisschule Buchs-Rohr und gemeinnützige Institutionen bezahlen keine Grundtaxe. Ein Unkostenbeitrag von CHF 45.00 wird jedoch in Rechnung gestellt. Darin inbegriffen sind Schlüsselübergabe, Reinigung, Strom, Wasser, Heizung, und Verbrauchsmaterial.
Zusätzliche Aufwände wie die Benützung der Kaffeemaschine, ausserordentliche Reinigungsaufwände, etc. werden separat in Rechnung gestellt.
Prospekt Waldschulzimmer [pdf, 457 KB]
Lageplan [pdf, 341 KB]
Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
Ortsbürgergut und Mietliegenschaften
Rathausgasse 1
5000 Aarau
Tel. 062 836 05 79
Auenhalle
Vereinshaus Saal Hintere Vorstadt
Waldhaus Gönhard
Vermietungsinformationen
Das Waldhaus Gönhard steht Vereinen, Firmen, Gesellschaften, Familien, Kommission, Behörden, usw. für gesellschaftliche, bildende, kulturelle, besinnliche, feierliche oder soziale Anlässe zur Verfügung. Das Dachgeschoss kann Schulzwecken dienen, im Kellergeschoss befinden sich die sanitären Anlagen. Platz hat es für ca. 80 Personen. Die Benützungszeit dauert bis längstens 02.00 Uhr und das Übernachten im Waldhaus ist untersagt.
Am Maienzug (erster Freitag im Juli) sowie zwischen dem 24. Dezember und 2. Januar (Weihnachten/Neujahr) kann das Waldhaus nicht gemietet werden.
Kosten
CHF 260.00
Im Mietpreis inbegriffen:
- Holz für Cheminée (die Holzkohle muss von den Benützern/-innen selber mitgebracht werden)
- Benützung von Küche, Kochherd, Geschirrspüler, Kühlschrank und Geschirr (die Tiefkühltruhe steht vom 1. November bis am 30. April nicht zur Verfügung)
- Übernahme und Übergabe des Waldhauses durch den Hüttenwart
Hüttenwart
Das Waldhaus kann mit oder ohne Hüttenwart und dessen Hilfsperson gemietet werden. Ist der Hüttenwart anwesend, hilft dieser bei der Zubereitung der Speisen in der Küche oder am Cheminée, den Vorbereitungs-, Aufräum- und Küchenarbeiten sowie bei der Schlussreinigung. Der Hüttenwart steht auch für Fragen über Vorbereitung und Durchführung des Anlasses zur Verfügung.
Separat und aufgrund der Bestellung werden verrechnet:
- Hüttenwart / Hilfsperson je CHF 60.00 / Std.
Bei Miete ohne Hüttenwart ist das Waldhaus durch die Benützer/innen aufgeräumt und in sauberem Zustand am folgenden Tag, in der Regel um 10.00 Uhr, dem Hüttenwart abzugeben. Der Hüttenwart ist befugt, bei ungenügender Reinigung durch den/die Mieter/in, das Waldhaus auf dessen/deren Kosten zu reinigen.
Fahrzeugverkehr
Für den Transport von Waren und Personen ist die Zufahrt mit max. 4 Autos nur über die Distelbergstrasse erlaubt. Nach einer definitiven Reservation erhält der/die Mieter/in (ca. 4 Wochen vor dem Anlass) 4 Fahrbewilligungen zugestellt. Übriger Motorfahrzeugverkehr zum Waldhaus ist polizeilich verboten.
Trinken und Essen
Für das Waldhaus besteht kein Wirterecht. Der Verkauf von Speis und Trank ist im Haus und in der Umgebung untersagt. Das Leergut muss von den Benützern/-innen zurückgenommen werden.
Waldhaus-Reglement [pdf, 30 KB]
Lageplan [pdf, 552 KB]
Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
Ortsbürgergut und Mietliegenschaften
Rathausgasse 1
5000 Aarau
Tel. 062 836 05 96
Waldhaus Rohr
Vermietungsinformation
Das Waldhaus Rohr steht Vereinen, Firmen, Gesellschaften, Familien, Kommission, Behörden, usw. für gesellschaftliche, bildende, kulturelle, besinnliche, feierliche oder soziale Anlässe zur Verfügung. Platz hat es für ca. 40 Personen. Die Benützungszeit dauert bis längstens 02.00 Uhr und das Übernachten im Waldhaus ist untersagt.
Am Maienzug (erster Freitag im Juli) sowie zwischen dem 24. Dezember und 2. Januar (Weihnachten/Neujahr) kann das Waldhaus nicht gemietet werden.
Kosten
CHF 180.00
Im Mietpreis inbegriffen:
- Holz für Cheminée (die Holzkohle muss von den Benützern/-innen selber mitgebracht werden)
- Benützung von Küche, Kochherd, Geschirrspüler, Kühlschrank und Geschirr
- Übernahme und Übergabe des Waldhauses
Hüttenwart
Das Waldhaus kann mit oder ohne Hüttenwart gemietet werden. Ist der Hüttenwart anwesend, hilft dieser bei der Zubereitung der Speisen in der Küche oder am Cheminée, den Vorbereitungs-, Aufräum- und Küchenarbeiten sowie bei der Schlussreinigung. Der Hüttenwart steht auch für Fragen über Vorbereitung und Durchführung des Anlasses zur Verfügung.
Separat und aufgrund der Bestellung werden verrechnet:
- Hüttenwart CHF 60.00 / Std
Bei Miete ohne Hüttenwart ist das Waldhaus durch die Benützer/innen aufgeräumt und in sauberem Zustand am folgenden Tag, in der Regel um 10.00 Uhr, dem Hüttenwart abzugeben. Der Hüttenwart ist befugt, bei ungenügender Reinigung durch den/die Miter/in, das Waldhaus auf dessen/deren Kosten zu reinigen.
Fahrzeugverkehr
Für den Transport von Waren und Personen ist die Zufahrt mit max. 2 Autos erlaubt. Nach einer definitiven Reservation erhält der/die Mieter (ca. 4 Wochen vor dem Anlass) 2 Fahrbewilligungen zugestellt. Übriger Motorfahrzeugverkehr zum Waldhaus ist polizeilich verboten.
Trinken und Essen
Für das Waldhaus besteht kein Wirterecht. Der Verkauf von Speis und Trank ist im Haus und in der Umgebung untersagt. Das Leergut muss von den Benützern/-innen zurückgenommen werden.
Waldhaus-Reglement [pdf, 30 KB]
Lageplan
Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
Ortsbürgergut und Mietliegenschaften
Rathausgasse 1
5000 Aarau
Tel. 062 836 05 96
Benutzung Schachen
Vermietungsinformationen
Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Der Ausschank von Spirituosen ist bewilligungspflichtig. Sollten Sie Lautsprecher- und Verstärkeranlagen benutzen, ist auch dies bekanntzugeben.
Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
Ortsbürgergut und Mietliegenschaften
Rathausgasse 1
5000 Aarau
Tel. 062 836 05 96