Dienstleistungen
Anerkennungen
Eine Anerkennung kann bereits vor der Geburt beurkundet werden. Das Regionale Zivilstandsamt informiert Sie gerne über das Anerkennungsverfahren und die dazu erforderlichen Dokumente.
Im Rahmen der Anerkennung kann eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und über die Zuteilung der Erziehungsgutschriften der AHV abgegeben werden. Die Adressen der zuständigen Beratungsstellen können beim Regionalen Zivilstandsamt nachgefragt werden.
Die Gebühren für die Beurkundung der Anerkennung richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Ein Anerkennungsschein kostet CHF 30.00 und wird auf Verlangen ausgestellt.
https://www.ch.ch/de/vorgehen-vaterschaftsanerkennung
Auszüge aus Zivilstandsregistern
Auf Ihr Gesuch hin stellt Ihnen das Regionale Zivilstandsamt folgende Auszüge aus:
- Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtsregister CIEC
- Bestätigung der Anerkennung
- Eheurkunde / Auszug aus dem Eheregister CIEC
- Partnerschaftsurkunde
- Todesurkunde / Auszug aus dem Todesregister CIEC
- Familienausweis
- Partnerschaftsausweis
- Ausweis über den registrierten Familienstand
- Heimatausweis
- Personenstandsausweis
- Nachweis über die Eltern
- Namensnachweis
- Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige
- weitere Nachweise, Bestätigungen und Bescheinigungen
Diese Dokumente werden nur an bezugsberechtigte oder bevollmächtigte Personen abgegeben.
Bestellungen sind telefonisch, elektronisch oder über den Online-Schalter möglich.
Die Gebühren für diese Dokumente richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Regionale Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.
Ehevorbereitung und Trauung
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Bringen Sie Ihre Anliegen online an. Haben Sie Fragen zur Eheschliessung oder zur Trauung? Kontaktieren Sie die Mitarbeitenden des Regionalen Zivilstandsamt sofort, kostenlos und online.
Montag bis Freitag: 8:00 – 11:30 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Los geht's
Sie wollen demnächst heiraten? Das Regionale Zivilstandsamt berät Sie gerne über die Formalitäten des Ehevorbereitungsverfahrens und die dazu erforderlichen Dokumente. Ab 1. Juli 2022 steht die Ehe für alle offen. Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung ist beim zuständigen Zivilstandsamt des Wohnortes einzureichen.
Heirat und Hochzeit - www.ch.ch
Zeremonielokale
- Regionales Zivilstandsamt Aarau, ordentliches Zeremonielokal, Laurenzenvorstadt 1, 5000 Aarau (keine zusätzlichen Kosten) Foto 1 Zeremonielokal; Foto 2 Zeremonielokal
- Haus zum Schlossgarten, Schlossplatz 4, 5000 Aarau (zusätzliche Mietkosten 350 Franken, max. 2 Zeremonien pro Datum), www.forumschlossplatz.ch, Foto 1 Trauzimmer, Foto 2 Trauzimmer
Freitag |
31.05.2024 |
ausgebucht |
Freitag |
26.07.2024 |
14 Uhr und 16.15 Uhr |
Freitag |
16.08.2024 |
14 Uhr und 16.15 Uhr |
Daten für das Jahr 2025 werden bis Ende Mai 2024 aufgeschaltet.
- Stadtmuseum Aarau, Zeremonielokal «im alten Schlössli», Schlossplatz 23, 5000 Aarau (zusätzliche Mietkosten) www.stadtmuseumaarau.ch, Foto Zeremonielokal
Samstagstrauungen (Terminreservationen sind frühestens ein Jahr im Voraus möglich)
Samstagstrauungen werden ausschliesslich im Zeremonielokal «im alten Schlössli» angeboten. Im Jahr 2024 werden an folgenden Tagen und Zeiten Zeremonien durchgeführt:
Samstag | 20.04.2024 | ausgebucht |
Samstag | 25.05.2024 | ausgebucht |
Samstag | 22.06.2024 | ausgebucht |
Samstag | 27.07.2024 | 12.15 Uhr |
Samstag | 31.08.2024 | ausgebucht |
Samstag | 28.09.2024 | ausgebucht |
Samstag | 26.10.2024 | 11.15 Uhr und 12.15 Uhr |
Samstag | 12.04.2025 | 11.15 Uhr und 12.15 Uhr |
Samstag | 24.05.2025 | 11.15 Uhr und 12.15 Uhr |
Samstag | 21.06.2025 | 11.15 Uhr und 12.15 Uhr |
Samstag | 26.07.2025 | 11.15 Uhr und 12.15 Uhr |
Samstag | 30.08.2025 | 11.15 Uhr und 12.15 Uhr |
Samstag | 27.09.2025 | 11.15 Uhr und 12.15 Uhr |
Samstag | 25.10.2025 | 11.15 Uhr und 12.15 Uhr |
Die Reservation des Zeremonielokals, beziehungsweise die provisorische Terminanfrage, erfolgt ausschliesslich beim Regionalen Zivilstandsamt Aarau. Die provisorische Reservationsanfrage kann frühestens ein Jahr im Voraus erfolgen und wird gemäss Anfrageeingang reserviert.
Nach der provisorischen Zusage wird eine Reservationsgebühr für die Trauung von 150 Franken fällig. Werden die Kosten für die Trauung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, verfällt die Reservation und der Termin wird freigegeben. Beim Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens wird die Reservationsgebühr mit den Kosten für die Trauung verrechnet.
Die verbindliche / definitive Reservation setzt zudem den positiven Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens oder das Vorliegen einer Trauungsermächtigung voraus.
Buchs
Dorfmuseum Buchs, Gysistrasse 2, 5033 Buchs (zusätzliche Mietkosten) Foto Zeremonielokal
Suhr
Museum Suhr, Tramstrasse 24, 5034 Suhr (zusätzliche Mietkosten)
Museum, Foto Zeremonielokal 1; Foto Zeremonielokal 2
Gränichen
Schloss Liebegg, Graviset-Zimmer, Liebegg 2, 5722 Gränichen (zusätzliche Mietkosten), Schloss Liebegg Foto Zeremonielokal
Gemeindehaus, Zeremonielokal, 5722 Gränichen (auf Anfrage)
Weitere Zeremonielokale auf Anfrage
Gemeindehaus, 5026 Densbüren
Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden (nur für Einwohner/-innen von Oberentfelden)
An Samstagen (Ausnahme Stadtmuseum Aarau), Sonn - und gesetzlichen / lokalen Feiertagen sind keine Zeremonien möglich.
Kosten
- Für Brautpaare, die im Zivilstandskreis Aarau wohnen:
Vorbereitungsverfahren: CHF 150.00
Traugebühr CHF 125.00 (200.00 für Samstag)
Familienausweis CHF 46.00
Eheurkunde CHF CHF 30.00
allfällige weitere Kosten, je nach Dienstleistung, gemäss ZStGV.
- Für Brautpaare, die mit Trauungsermächtigung in Aarau heiraten:
Zuschlag aufgrund Ermächtigung CHF 50.00
Traugebühr CHF 125.00 (200.00 für Samstag)
Familienausweis CHF 46.00
Eheurkunde CHF 30.00
allfällige weitere Kosten, je nach Dienstleistung, gemäss ZStGV.
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Bringen Sie Ihre Anliegen online an. Haben Sie Fragen zur eingetragenen Partnerschaft, benötigen Sie einen Familienausweis oder einen Heimatausweis? Kontaktieren Sie die Mitarbeitenden des Regionalen Zivilstandsamts sofort, kostenlos und online.
Montag bis Freitag: 8:00 – 11:30 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Los geht's
Eingetragene Partnerschaft, Umwandlung in Ehe
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Los geht's
Ab 1. Juli 2022 können Personen, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, diese in eine Ehe umwandeln lassen. Ab diesem Datum sind keine neuen Registrierungen von eingetragenen Partnerschaften mehr möglich. Vor dem 1. Juli 2022 registrierte Partnerschaften bleiben ohne Umwandlung nach bisherigem Recht bestehen.
Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft steht es den Paaren frei, ob diese ohne Gäste und Zeugen (reine Erklärung) erfolgen soll oder ob für die Umwandlung eine Zeremonie mit zwei volljährigen Zeugen gewünscht wird.
Voraussetzungen
Eine eingetragene Partnerschaft kann ab 1. Juli 2022 jeder Zeit gemeinsam in eine Ehe umgewandelt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Partnerin und der Partner handlungsfähig sind
- die eingetragene Partnerschaft vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurde
- die eingetragene Partnerschaft noch besteht
Zuständigkeit
Paare können die Erklärung zur Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe gemeinsam vor jeder Zivilstandsbeamtin, jedem Zivilstandsbeamten in der Schweiz abgeben. Bei Wohnsitz im Ausland ist für die Entgegennahme der Erklärung die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zuständig.
Terminvereinbarung
Wir bitten Sie, mit uns einen Termin (T 062 836 05 77) für den Zeitpunkt der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe zu vereinbaren.
Wir informieren Sie gerne über die benötigten Dokumente und das weitere Vorgehen.
Erklärung zur Änderung des eingetragenen Geschlechts
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Bringen Sie Ihre Anliegen online an. Haben Sie Fragen zur Änderung des eingetragenen Geschlechts? Kontaktieren Sie die Mitarbeitenden des Regionalen Zivilstandsamts sofort, kostenlos und online.
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Los geht's
Stimmt die Geschlechtsidentität (das gefühlte Geschlecht) nicht mit dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht überein, kann ab 1. Januar 2022 jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass der Eintrag des Geschlechts geändert wird.
Voraussetzungen
Um die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister erklären zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitz in der Schweiz (unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder
- Wohnsitz im Ausland (nur mit Schweizer Staatsangehörigkeit)
- Urteilsfähig und über 16 Jahre alt oder
- Unter 16-jährig nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Innere feste Überzeugung, dass die Geschlechtsidentität nicht mit dem beurkundeten Geschlecht übereinstimmt
Zuständigkeit
Eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann die Erklärung zur Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts vor jeder Zivilstandsbeamtin, vor jedem Zivilstandsbeamten in der Schweiz abgeben. Bei Schweizern mit Wohnsitz im Ausland ist für die Entgegenahme der Erklärung die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zuständig.
Terminvereinbarung
Wir bitten Sie, mit uns einen Termin (T 062 836 05 77) für die Erklärung zur Änderung des eingetragenen Geschlechts zu vereinbaren.
Wir informieren Sie gerne über die benötigten Dokumente und das weitere Vorgehen.
Gebühren
Die Erklärung zur Änderung des im Personenregister eingetragenen Geschlechts beim Zivilstandsamt kostet 75 Franken.
Eine Bestätigung kostet zusätzlich 30 Franken.
Weitere Informationen:
www.ag.ch
Familienregister
Für Personen, die das Bürgerrecht einer der zum Zivilstandskreis Aarau gehörenden Gemeinden besitzen, stellt Ihnen das Regionale Zivilstandsamt auf Verlangen folgende Dokumente aus:
- Familienausweis (CHF 40.00, mit Umschlag CHF 46.00)
- Partnerschaftsausweis (CHF 40.00, mit Umschlag CHF 46.00)
- Ausweis über den registrierten Familienstand (ab CHF 40.00, je nach Umfang)
- Familienschein (ab CHF 40.00, je nach Umfang)
- Personenstandsausweis (CHF 30.00)
- Heimatausweis (CHF 30.00)
- Nachweis einer Ehe (CHF 30.00)
- Nachweis über die Eltern (CHF 30.00)
- Namensnachweis (CHF 30.00)
- Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige (CHF 30.00)
- Weitere Nachweise, Bestätigungen und Bescheinigungen
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Regionale Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.
Geburten
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Montag bis Freitag: 8:00 – 11:30 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Los geht's
Hausgeburten sind innert drei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Spitalgeburten werden durch die Spitalverwaltung direkt gemeldet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Regionale Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.
https://www.ch.ch/de/geburt
Namens- und Bürgerrecht
Die Eheschliessung wirkt grundsätzlich nicht auf den Namen und das Bürgerrecht aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber anlässlich des Ehevorbereitungsverfahrens erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Die gleiche Möglichkeit steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Regionale Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.
Vorsorgeauftrag
Seit dem 01.01.2013 besteht die Möglichkeit, einen errichteten Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Damit kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit regeln.
Die Eintragung des Hinterlegungsortes sowie gegebenenfalls Änderungen oder ein Widerruf können bei jedem Zivilstandsamt auf persönliche Vorsprache hin beantragt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Regionale Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.
Todesfälle und Bestattungen
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Bringen Sie Ihre Anliegen online an. Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Todesfällen und Bestattungen? Kontaktieren Sie die Mitarbeitenden des Zivil- und Bestattungsamts sofort, kostenlos und online.
Montag bis Freitag: 8:00 – 11:30 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Los geht's
An folgenden Tagen bietet das Bestattungsamt einen Pikett-Dienst für die Anmeldung von in Aarau wohnhaft gewesenen Verstorbenen und die Reservation von Kremationsterminen für die zuständigen Gemeinden an (Erreichbar über Telefon 062 824 74 64):
Pikett-Dienst Weihnachten 2023 / Neujahr 2024
Das Bestattungsamt Aarau ist vom Samstag, 23. Dezember 2023, bis Dienstag, 2. Januar 2024, geschlossen.
An folgenden Tagen bietet das Bestattungsamt einen Pikett-Dienst für die Anmeldung von in Aarau wohnhaft gewesenen Verstorbenen und die Reservation von Kremationsterminen für die zuständigen Gemeinden an (erreichbar über T 062 824 74 64):
Weihnachtswoche
Montag, 25.12.2023 - Freitag, 29.12.2023 Täglich von 09.00 – 11.00 Uhr
Neujahrswoche
Montag, 01.01.2024 - Dienstag, 02.01.2024 Täglich von 09.00 – 11.00 Uhr
Pikett-Dienst 2024
An folgenden unten aufgeführten Wochenenden/Feiertagen ist das Bestattungsamt für Angehörige gemäss nachfolgender Auflistung, von 9 bis 11 Uhr, über T 062 824 74 64 erreichbar.
Ostern | 29.03.2024. – 01.04.2024 |
Freitag, 29.03.2024 und |
Täglich von |
Auffahrt |
09.05.2024. – |
Freitag, 29.03.2024 und |
Täglich von |
Pfingsten | 20.05.2024 | Montag, 20.05.2024 |
09.00 – 11.00 Uhr |
Bundesfeier |
01.08.2024 – |
Donnerstag, 01.08.2024 und |
Täglich von |
Weihnachten - Neujahr (23.12.2024 - 03.01.2025): Detailangebot Pikettdienst folgt im 4. Quartal 2024
Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heimes.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Die Angehörigen von in Aarau wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, beim Bestattungsamt an der Laurenzenvorstadt 1, 5000 Aarau, vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie, wenn vorhanden, das Familienbüchlein oder der Familienausweis.
In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung) bestimmt und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt.
PFür weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zu der Sektion Bestattungswesen und Friedhof der Stadt Aarau.
https://www.ch.ch/de/todesfall