Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds - Plakatierung
Während andere Gemeinden und insbesondere Städte auch im Kanton Aargau teils strenge Vorschriften für das Stellen und Hängen von Abstimmungs- und Wahlplakaten kennen, existiert bisher in Aarau neben den kantonalen Vorgaben im Strassenbereich keine konkrete
kommunale Regelung hierzu.
Gemäss aktueller Regelung zur Nutzung des öffentlichen Grunds gilt jedoch der Grundsatz, dass jede Nutzung des öffentlichen Grunds, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, nur mit einer Bewilligung zulässig ist (§ 2 des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds). Bei einer zumindest breiten Plakatierung, wie dies bei Wahlen und Abstimmungen der Fall ist, liegt regelmässig eine solcher über den Gemeingebrauch hinausgehender Nutzen vor und es gilt somit grundsätzlich eine Bewilligungspflicht. Das Reglement sieht hingegen aktuell weder eine Ausnahme von der Bewilligungspflicht für Wahl und Abstimmungsplakate noch konkrete Verbote vor.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds kann der geltende kantonale Rahmen der bewilligungsfreien Plakatierung auch formell korrekt auf den gesamten öffentlichen städtischen Raum ausgedehnt werden. Andererseits
besteht eine konkrete Handhabung bei Missständen einzuschreiten oder Beschränkungen zu erlassen.
Der Stadtrat hat den Entwurf zur Ergänzung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds an seiner Sitzung vom 14. Februar 2022 verabschiedet. Er lud die Bevölkerung und interessierte Kreise bis zum 28. März 2022 zur Stellungnahme ein. Anonyme Eingaben für die Auswertung wurden nicht berücksichtigt.
Einwohnerratsbotschaft
Botschaft Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds betreffend Plakatierung
Anhang Entwurf Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds betreffend Plakatierung
Anhang Erläuterungsbericht zur Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds betreffend Plakatierung
Vernehmlassungsbericht
Vernehmlassungsunterlagen
Entwurf vom 14. Februar 2022 (Vernehmlassungsvorlage) [pdf, 65 KB]
Erläuterungsbericht vom 14. Februar 2022 [pdf, 123 KB]
Schreiben Stadtrat Eröffnung Vernehmlassung [pdf, 82 KB]