Mehrwegbecherpflicht
Mehrwegbecherpflicht an öffentlichen Anlässen
Der Einwohnerrat der Stadt Aarau hat am 17. Juni 2019 mit der Überweisung der Motion «Mehrwegbecherpflicht an öffentlichen Anlässen» beschlossen, dass Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen künftig einer Pflicht zur Verwendung von Mehrwegbechern und Depotflaschen wie auch zur Einreichung eines Abfall- und Entsorgungskonzepts unterliegen sollen. Der Stadtrat schlug eine Umsetzung im Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grunds vor und führte eine öffentliche Vernehmlassung durch. Die sechs eingegangenen Stellungnahme wurden ausgewertet, führten jedoch nicht zu einer Anpassung der Vorlage. Der Einwohnerrat verabschiedete die Vorlage mit Beschluss vom 20. Januar 2020 mit einer Ergänzung. Die Referendumsfrist ist am 24. Februar 2020 abgelaufen. Die Teilrevision des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds wie auch die Fremdänderung des Reglements über die Benützung der Markthalle traten am 25. Februar 2020 in Kraft.
Definitive Fassung
Zum Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grunds (neuer § 5a):
http://aarau.tlex.ch/data/7.4-2/de
Zum Reglement über die Benützung der Markthalle (neuer § 3 Abs. 2):
http://aarau.tlex.ch/data/6.7-3/de
Einwohnerratsbotschaft
Einwohnerratsbotschaft zur Mehrwegbecherpflicht [pdf, 105 KB]
Reglementsentwurf [pdf, 79 KB]
Erläuterungsbericht Mehrwegbecherpflicht [pdf, 76 KB]
Auswertung Vernehmlassung
Vernehmlassungsbericht Mehrwegbecherpflicht [pdf, 126 KB]
Vernehmlassungsunterlagen
Einladungsschreiben Vernehmlassungsverfahren Mehrwegbecherpflicht [pdf, 621 KB]
Entwurf Reglement Nutzung öffentlicher Grund [pdf, 79 KB]
Vernehmlassungsvorlage Mehrwegbecherpflicht [pdf, 118 KB]