Öffentliche Vernehmlassung zur Teilrevision der Gemeindeordnung (Anpassung der Klimaparagraphen) und zum neuen Klimaschutzreglement
Die Stadt Aarau setzt sich seit Jahren für eine zukunftsgerichtete Energie- und Klimapolitik ein. Mit dem Beschluss des Bundesrates im August 2019 betreffend «Netto-Null bis 2050» sowie der gesetzlichen Verankerung dieses Ziels im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit im Juni 2023 sind die Aarauer Klimaziele gemäss §§ 10 a-d der geltenden Gemeindeordnung (2000-Watt-Gesellschaft, 1-Tonne-CO2-Gesellschaft, Ausstieg aus der Kernenergie) überholt und zu wenig ambitioniert. Nun legt der Stadtrat einen Entwurf zur verbindlichen Verankerung der Klimaschutzziele in der Gemeindeordnung und in einem Klimareglement vor. Dabei werden die Ziele nach neuesten gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen konkretisiert und in dem Masse verschärft, dass sie auf Stadtgebiet bis 2045 und in der städtischen Verwaltung bis 2035 zu erreichen sind.
Gemäss den Entwürfen verpflichtet sich die Stadt zukünftig in § 10b Gemeindeordnung dazu, sich für die Erreichung der Ziele des Pariser Übereinkommens einzusetzen. Der Einwohnerrat wird zudem ermächtigt, die konkreten Ziele, Zwischenziele und Massnahmen in einem Klimaschutzreglement festzulegen.
Die öffentliche Vernehmlassung fand von Donnerstag, 20. Juni 2024, bis Freitag, 23. August 2024, statt.
Einwohnerratsbotschaft
- Botschaft an den Einwohnerrat
- Entwurf Gemeindeordnung
- Erläuterungsbericht Gemeindeordnung (Anpassung der Klimaparagraphen)
- Entwurf neues Klimaschutzreglement
- Erläuterungsbericht neues Klimaschutzreglement
Auswertung Vernehmlassung
- Vernehmlassungsbericht Teilrevision Gemeindeordnung (Anpassung der Klimaparagraphen)
- Vernehmlassungsbericht neues Klimaschutzreglement
Vernehmlassungsunterlagen