Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd, dritte öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08. Juli 2024 das Dossier zur Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd zuhanden der dritten öffentlichen Auflage verabschiedet. Ausführungen im Bundesgerichtsurteil vom 10. Oktober 2022 i.S. Teilrevision Nutzungsplanung Stadion 2017 haben dazu geführt, dass im Dossier zur Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd Anpassungen nötig sind. Insbesondere wurde die Thematik des Sportlärms in den Unterlagen präzisiert. Dies beinhaltet Anpassungen in den Sondernutzungsvorschriften sowie Präzisierungen im Umweltverträglichkeitsbericht und im Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
Der Änderung wird gemäss § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 nun öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen der Sondernutzungsplanung liegen vom Freitag, 26. Juli 2024, bis Montag, 26. August 2024, öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch unter www.aarau.ch online einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.