Öffentliche Mitwirkung und öffentliche Auflage Sondernutzungsplanung; Aufhebung kommunale Baulinie, Aaretalstrasse N1R
Die Aaretalstrasse wurde am 1. Januar 2020 in das Nationalstrassennetz aufgenommen und ging von Kantons- in Bundeseigentum über. Aufgrund der Festlegung von Nationalstrassenbaulinien durch das ASTRA im Juni 2023 wurden die bestehenden Baulinien obsolet. Mit der vorliegenden Sondernutzungsplanung wird die verbleibende kommunale Baulinie aufgehoben. Der Stadtrat unterbreitete im Dezember 2023 die Unterlagen dem Kanton zur Vorprüfung. Der Stadtrat hat die Unterlagen an seiner Sitzung vom 12. August 2024 zuhanden der öffentlichen Auflage und Mitwirkung verabschiedet.
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird der Änderungsentwurf gemäss § 24 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 nun öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).
Der Entwurf mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Samstag, 31. August 2024, bis Montag, 30. September 2024, öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch unter www.aarau.ch/baulinie-aaretalstrasse online einsehbar.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.