Verkehrsanordnung
Aarau, Fahrverbot Kasinostrasse; Aarau, Abbiegeverbot Igelweid (Fahrtrichtung Kasinostrasse)
Der Stadtrat hat in Ergänzung zur Verkehrsanordnung vom 29. Februar 2024 folgendes verfügt:
- Aarau, Fahrverbot Kasinostrasse
- Das Fahrverbot wird auf der Höhe Kasinostrasse 19 platziert (statt Höhe Igelweid).
- Zusätzlich vom Verbot ausgenommen werden öffentlicher Bus, Fahrzeuge im Auftrag der Polizei, sowie Zubringer Igelweid, Kasinostrasse 19-41 und Bahnhofstrasse 35 und 37, sowie Lastwagen im Zusammenhang mit Güterumschlag. - Aarau, Abbiegeverbot Igelweid (Fahrtrichtung Kasinostrasse)
- Zusätzlich vom Abbiegeverbot ausgenommen werden Lastwagen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 5. Oktober 2024 bis zum 4. November 2024 Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.