Umbau Bushaltestellen General-Guisan-Strasse nach Behindertengleichstellungsgesetz BehiG
Die Bushaltestellen General-Guisan-Strasse sollen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hindernisfrei umgebaut werden.
Die Haltekante in Richtung Binzenhof weist heute eine Bucht mit etwa 30m Länge auf. Die Haltekante in Richtung Goldern ist als Fahrbahnhalt ausgebildet. Da die örtlichen Gegebenheiten einen Ausbau der Busbucht gemäss den geometrischen Vorgaben nicht gewährleisten, werden neu beide Haltestellen als Fahrbahnhaltestellen hindernisfrei ausgebaut. Auf der Route verkehrt die BBA (Busbetriebe Aarau AG) mit den Buslinien 5 und 7.
Öffentliche Auflage gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom Samstag, 12. Oktober 2024 bis Montag, 11. November 2024 auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) mit elektronischer Einsichtnahme in die Pläne und Beilagen, sowie während den Büroöffnungszeiten, im Stadtbüro, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau.
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.