Beschlüsse des Einwohnerrates
Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 20. Januar 2025 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:
- Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 24. Februar 2025):
1.1 Die Kreditabrechnung «Milchgasse, Sanierung/Umbau, Realisierung» wird genehmigt.
1.2 Die Kreditabrechnung «Schulanlage Gönhard, Primarschule Altbau, Sanierung Fenster» wird genehmigt.
1.3 Die Kreditabrechnung «Schulanlage OSA, Oberstufe, Sofortmassnahmen, Realisierung» wird genehmigt.
1.4 Die Kreditabrechnung «Erlinsbacherstrasse 21 (Feuerwehrmagazin), Anpassung Elektroinstallationen» wird genehmigt.
1.5 Die Kreditabrechnung «Ersatzneubau, Wettbewerb Seniorenwohnungen Herosé» wird genehmigt.
1.6 Die Kreditabrechnung «Sanierung Pelzgasse 17» wird genehmigt.
1.7 Die Kreditabrechnung «Rohrerstrasse» wird genehmigt.
1.8 Die Kreditabrechnung «Rohrerstrasse, Sanierung, Anteil Stadt» wird genehmigt.
1.9 Die Kreditabrechnung «Stadtbach, Sanierung, Abschnitt Hammer 8» wird genehmigt.
1.10 Die Kreditabrechnung «Showdimmer-Anlage Saal 1 (KUK), Sanierung» wird genehmigt.
1.11 Die Kreditabrechnung «Pumptrack-Anlage Schachen» wird genehmigt.
- Abschliessend gefasste Beschlüsse:
2.1 Der Zusatzkredit für die Projektierung eines Neubaus für den Kindergarten Goldner in der Höhe von 355'000 Franken wird an den Stadtrat zurückgewiesen.
2.2 Das Postulat «Wahlkampf-Plakatierung» wird zurückgezogen.
2.3 Das Postulat «Weiterentwicklung von IZAB zu einer erfolgreichen ISA ermöglichen» wird überwiesen und abgeschrieben.
2.4 Die Motion «Überprüfung der städtischen Einrichtungen auf Behindertenfreundlichkeit» wird überwiesen.
2.5 Das Postulat «Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fuss- und Veloverkehr am unteren Rain» wird überwiesen.
2.6 Das Postulat «Dienstanweisung betreffend Vorgehen bei der Behandlung von schriftlichen parlamentarischen Vorstössen gemäss § 41ff des Einwohnerratsreglements» wird nicht überwiesen.
2.7 Das Postulat «Klimapolitik auf den Boden gebracht - Administrative Hürden senken» wird überwiesen.
2.8 Das Postulat «Maienzugbankett» wird nicht überwiesen.
2.9 Das Postulat «Gratiskarten Maienzug-Bankett / Preispolitik» wird überwiesen und abgeschrieben.
2.10 Das Postulat «Zeitliche Einschränkung für das Abbrennen von privatem Feuerwerk gemäss § 20 der Polizeiverordnung (PolVO)» wird nicht überwiesen.
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 24. Januar 2025.