Verkehrsanordnung: Aarau Rohr, Trieschäckerstrasse Ost
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Aarau Rohr, Trieschäckerstrasse Ost, Höhe Hausnummer 38, Markierung einer Parkverbotslinie von 10 Metern Länge.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.