Beschlüsse Einwohnerrat
Ersatz der Publikation vom 27. März 2025. Ablauf der Referendumsfrist neu am 26. Mai. 2025 (entspricht der Publikation im Kantonalen Amtsblatt vom Freitag, 25. April 2025).
Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 24. März 2025 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:
- Der Urnenabstimmung unterstehender Beschluss (Urnenabstimmung am 28. September 2025):
1.1 Die Vereinbarung Nr. 2 betreffend Abtausch Sportanlage Telli / Schulanlage Zelgli, Umsetzung von Szenario B2y zwischen der Einwohnergemeinde Aarau, Ortsbürgergemeinde Aarau und Staat Aargau wird genehmigt.
- Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 26. Mai 2025):
Oberstufenstandorte Aarau: Szenariowahl; Landabtausch und Kreditanträge:
- 2.1 Der Verpflichtungskredit für die Überarbeitung des Betriebskonzepts und Raumprogramms, der Bestandesaufnahmen und für die Abklärungen im Zusammenhang mit der SNBS Zertifizierung für die Neubauten in der Telli in der Höhe von 110'000 Franken inkl. 8.1 % MwSt wird bewilligt.
- 2.2 Der Projektierungskredit für die Schulneubauten mit 36 Abteilungen in der Telli in der Höhe von 5,3 Mio. Franken inkl. 8.1 % MwSt. wird bewilligt.
- 2.3 Der Verpflichtungskredit zur Ausarbeitung der Betriebskonzepte und Raumprogramme (inkl. Prüfung künftige Erweiterung auf 24 Abteilungen) des Schulstandortes Zelgli in der Höhe von 120'000 Franken inkl. 8.1 % MwSt. wird bewilligt.
- 2.4 Der Stadtrat wird beauftragt, vor Abschluss des Hauptvertrages mit dem Kanton Aargau die Bewertung des Hallenbads zu überprüfen und auf bessere Konditionen für die Stadt Aarau hinzuwirken. Nach Möglichkeit berücksichtigt er die Phasen Altnutzung, Entwicklung und Neunutzung (inkl. Umbau / Ersatzneubau).
Oberstufenstandorte Aarau; Baurechtsvertrag OBG-EWG für Parzelle 849 (Telli), Erstellung von Schul- und Sportanlagen
- 2.5 Der Baurechtsvertrag betreffend Liegenschaft Aarau / 849 zu Gunsten der Einwohnergemeinde Aarau zur Erstellung von Schul- und Sportanlagen wird genehmigt, wobei der anfängliche, jährliche Baurechtszins gemäss Ziff. 4.1 a) max. CHF 150'000 beträgt (Beschluss Ortsbürgergemeindeversammlung).
- 2.6 Der Stadtrat wird ermächtigt den Baurechtsvertrag zu ergänzen und zu unterzeichnen, sowie den Termin vom Übergang von Nutzen und Schaden (abgestimmt auf die weiteren gestützt auf die Vereinbarung Nr. 2 abzuschliessenden Hauptverträge) festzulegen.
Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder des Stadtrats ab 1. Januar 2026
- 2.7 Die Pensen der Mitglieder des Stadtrats werden wie folgt festgesetzt:
- Stadtpräsidium 100 %
- Vize-Stadtpräsidium 40 %
- Mitglieder Stadtrat 40 %
- 2.8 Die jährlichen Entschädigungen der Mitglieder des Stadtrats werden wie folgt festgesetzt:
- Stadtpräsidium 245'000 Franken
- Vize-Stadtpräsidium 94'800 Franken
- Mitglieder Stadtrat 88'800 Franken
- 2.9 In die jährlichen Entschädigungen wird eine allfällige, dem städtischen Personal auf den 1. Januar 2026 und später gewährte generelle Gehaltserhöhung ebenfalls jeweils laufend eingebaut.
- 2.10 Dem Stadtpräsidium wird eine jährliche Spesenpauschale von 10'000 Franken für persönliche Aufwendungen im Rahmen der amtlichen Tätigkeit ausgerichtet. Der Stadtrat wird beauftragt, festzulegen, welche Aufwendungen mit dieser Spesenpauschale abgegolten sind.
- 2.11 Den nebenamtlichen Mitgliedern des Stadtrats wird eine jährliche Spesenpauschale von 1'500 Franken für persönliche Aufwendungen im Rahmen der amtlichen Tätigkeit ausgerichtet. Der Stadtrat wird beauftragt, festzulegen, welche Aufwendungen mit dieser Spesenpauschale abgegolten sind.
- 2.12 Für die Teilnahme an Sitzungen in stadträtlichen oder einwohnerrätlichen Kommissionen, Kommissionen der Ortsbürgergemeinde sowie für die Sitzungen des Einwohnerrates wird allen Mitgliedern des Stadtrates kein zusätzliches Sitzungsgeld ausgerichtet.
- 2.13 Sämtliche Entschädigungen (inkl. Sitzungsgelder), welche die Mitglieder des Stadtrates (inkl. Stadtpräsidium) aus Mandaten in Gesellschaften, Stiftungen, einfachen Gesellschaften sowie in den Gemeindeverbänden gemäss Beteiligungsspiegel und Tabelle "Haftung zu Gunsten von Verbänden und Gesellschaften" im Jahresbericht der Stadt Aarau erhalten, sind vollumfänglich der Stadt abzuliefern.
Kreditabrechnungen
- 2.14 Die Kreditabrechnung «Metzgergasse 2, Renovation Innenausbau Wohnungen / Umnutzung Fläche Post» wird genehmigt.
- 2.15 Die Kreditabrechnung «Ersatz Klingler Elektrofahrzeug, AG 6321» wird genehmigt.
- 2.16 Die Kreditabrechnung «Ersatz Kleintanklöschfahrzeug» wird genehmigt.
- 2.17 Die Kreditabrechnung «Umsetzung Zutrittskontrolle, 2. Etappe» wird genehmigt.
- 2.18 Die Kreditabrechnung «Tagesschule, Modulbau, Projektierung» wird genehmigt.
- 2.19 Die Kreditabrechnung «Beschaffung IT-Infrastruktur» wird genehmigt.
- 2.20 Die Kreditabrechnung «WLAN-Abdeckung» wird genehmigt.
- 2.21 Die Kreditabrechnung «WLAN-Abdeckung in den Schulen» wird genehmigt.
3. Abschliessend gefasster Beschluss:
- 3.1 Das Postulat «Argoviarena» wird überwiesen.
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 25. April 2025.