Verkehrsanordnung
Aarau, Sengelbachweg (3, 10, 14, 18 und 25), Tuchschmidweg (5 und 6 ), Aumattweg (7 und 11), Demarkierung Parkfelder
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Auf der Höhe der folgenden Adressen werden Parkfelder demarkiert:
- Sengelbachweg 3, 10, 14, 18 und 25
- Tuchschmidweg 5 und 6
- Aumattweg 7 und 11
Einsprachen gegen diesen Beschluss sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 14. Juni 2025 bis zum 14. Juli 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.