Referendumsbegehren gegen den Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 betreffend Beschlussziffer 1.2, Baurechtsvertrag Parzelle 849 (Telli); Feststellung des Zustandekommens
Am 20. Juni 2025 wurde bei der Stadtkanzlei das Referendumsbegehren gegen den Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 betreffend Beschlussziffer 1.2, Baurechtsvertrag Parzelle 849 (Telli) hinterlegt.
Am 30. Juni 2025, 7. Juli 2025 und 21. Juli 2025 sind bei der Stadtkanzlei 111 Unterschriftenlisten mit insgesamt 302 gültigen und 26 ungültigen Unterschriften von in Sachen der Ortsbürgergemeinde stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.
| Stimmberechtigte Ortsbürger/-innen am 20. Juni 2025 | 1760 |
| Erforderliche Unterschriften (10%) | 176 |
| Eingereichte gültige Unterschriften | 302 |
| Ungültige Unterschriften | 26 |
Der Stadtrat Aarau hat festgestellt, dass das Referendumsbegehren gegen den Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 betreffend Beschlussziffer 1.2, Baurechtsvertrag Parzelle 849 (Telli) formell und materiell zustande gekommen ist.
Stimmrechtsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt des Kantons Aargau, eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.