Bachfischet 2025: Wichtige Informationen von der Stadtpolizei
Wenn hunderte Aarauer Schulkinder mit selbstgebastelten Lampions durch die Strassen der Altstadt ziehen, dann ist Bachfischet. Damit der Lichterzug am Freitag, 19. September 2025, störungsfrei abläuft, gelten folgende Regeln.
Das Parkieren von Motorfahrzeugen im Bereitstellungsraum Bachstrasse und entlang der gesamten Umzugsstrecke Bachstrasse – Adolf-Jenni-Strasse – Obere Vorstadt – Aargauerplatz – Vordere Vorstadt – Tore – Rathausgasse – Zollrain – Halden – Asylstrasse – Schachenallee – Allmendweg – Schachen ist ab 18.00 Uhr und bis 22.00 Uhr untersagt. Die Stadtpolizei transportiert parkierte Fahrzeuge ab und hebt die Verkehrssperren zwischen 21.30 und 22 Uhr etappenweise wieder auf.
Die Stadtpolizei bittet die Bevölkerung sichtbare Lichter in Wohnungen, Geschäften und Liegenschaften entlang der Umzugsroute von 20.15 bis etwa 21.45 Uhr zu löschen. Dies gilt insbesondere auch für Schaufensterbeleuchtungen und Leuchtreklamen. Des Weiteren ist das Abbrennen von Feuerwerk während des ganzen Umzugs aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Heinerich Wirri-Zunft und die Stadtpolizei empfehlen, für den Besuch des Bachfischets die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Der Forstbetrieb Region Aarau liefert die Bachfischetruten pro Schulhaus und Kindergarten. Das Schneiden von Ruten durch Private im städtischen Wald ist nicht erlaubt.
Weitere Informationen zum Bachfischet 2025 finden sich auf der Webseite der Heinerich Wirri-Zunft (wirrizunft.ch).