Entscheid betreffend Rückerstattung von zu Unrecht bezogener materieller Hilfe
für Nedelea Marin, geb. 05.01.1979 von Rumänien; Nedelea Ana-Luminita, geb. 28.02.1982 von Rumänien; und Nedelea Minerva-Bianka, geb. 26.11.2014
1. Sachverhalt
[…]
2. Erwägungen
[…]
3. Entscheid
1.
Nedelea Marin und Nedelea Ana-Luminita haben im Sinne der Erwägungen vom 30. Januar 2025 bis 4. Februar 2025, vom 17. Februar 2025 bis 28. Februar 2025 und vom 1. März 2025 bis 31. März 2025 materielle Hilfe in Höhe von insgesamt Fr. 3580.05 zu Unrecht bezogen. Der Betrag in Höhe von Fr. 3580.05 zuzüglich 5% Zins ist vollumfänglich zurückzuerstatten.
2.
Nedelea Marin und Nedelea Ana-Luminita werden verpflichtet, die unrechtmässig bezogenen Leistungen in 17 monatlichen Raten à Fr. 200.– zurückzuzahlen. Die erste Rate ist per 1. Juni 2025 fällig. Die letzte 18. Rate beträgt Fr. 180.05.
3.
Bei ausbleibender oder nicht fristgerechter Zahlung von zwei Raten sind Nedelea Marin und Nedelea Ana-Luminita verpflichtet dies unaufgefordert den Sozialen Diensten zu melden. Bleibt diese Meldung aus, wird der gesamte verbleibende Betrag umgehend fällig.
Hinweis
Wenn Sie mit diesem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie dies dem Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids schriftlich mitteilen. Damit wird der Entscheid vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selber.
Die schriftliche Mitteilung ist an keine Voraussetzungen geknüpft; sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Vorbehältlich besonderer Bestimmungen ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersatz allfälliger Parteikosten besteht nicht.
Erfolgt innert 10 Tagen keine schriftliche Mitteilung, wird der Entscheid rechtskräftig und vollstreckbar.
Diese Amtliche Publikation erfolgt gestützt auf VRPG §27, weil die betreffenden Personen zwecks Zustellung auf anderem Weg nicht erreicht werden konnten.