Entscheid betreffend Rückerstattung von zu Unrecht bezogener materieller Hilfe
für Rommai Nahom, geb. 28.04.1989 von Eritrea
1. Sachverhalt
[…]
2. Erwägungen
[…]
3. Entscheid
1.
Rommai Nahom hat im Juli 2025 materielle Hilfe in Höhe von insgesamt Fr. 1500.00 zu Unrecht bezogen. Der Betrag in Höhe von Fr. 1500.– ist vollumfänglich zurückzuerstatten.
2.
Rommai Nahom wird verpflichtet, die unrechtmässig bezogenen Leistungen in 10 monatlichen Raten à Fr. 150.– zurückzuzahlen. Die erste Rate ist per 1. August 2025 fällig.
3.
Die Zahlung folgt an die Finanzverwaltung der Stadt Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, IBAN: CH76 0900 0000 1510 6163 1, mit dem Vermerk «Rückerstattung Rommai Nahom».
Hinweis
Wenn Sie mit diesem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie dies dem Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids schriftlich mitteilen. Damit wird der Entscheid vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selber.
Die schriftliche Mitteilung ist an keine Voraussetzungen geknüpft; sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Vorbehältlich besonderer Bestimmungen ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersatz allfälliger Parteikosten besteht nicht.
Erfolgt innert 10 Tagen keine schriftliche Mitteilung, wird der Entscheid rechtskräftig und vollstreckbar.
Diese Amtliche Publikation erfolgt gestützt auf VRPG §27, weil die betreffende Person zwecks Zustellung auf anderem Weg nicht erreicht werden konnte.