Amtliche Publikation
Verkehrsanordnung Kasinostrasse
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979
(SVV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Aarau, Kasinostrasse (Höhe Kasinostrasse 19)
- Verbot für Motorwagen, Motorräder, ausgenommen öffentlicher Bus, Fahrzeuge im Auftrag der Polizei, sowie Zubringer Igelweid, Kasinostrasse 19–41 und Bahnhofstrasse 35 und 37, sowie Lastwagen im Zusammenhang mit Güterumschlag.
Aarau, Igelweid (Fahrtrichtung Kasinostrasse)
- Abbiegen nach rechts verboten, ausgenommen Mofas, Velos sowie Lastwagen.
Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die vorerwähnte Signalisation wurde im Rahmen des einjährigen Testbetriebs bereits am 18. November 2024 rechtsgültig. Aufgrund dessen sind die Signale vor Ort bereits installiert. Die unbefristete Verfügung der Signalisation wird erst nach Rechtskraft gültig.