Messpflicht für kleine Holzfeuerungen ab 2026
Der Kanton Aargau hat per 1. Januar 2026 die Messpflicht für kleine Holzfeuerungen (Feuerungsleistung ≤ 70 kW) eingeführt.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Holz-Zentralheizungen bis 70 kW heisst das, dass alle vier Jahre eine periodische Kohlenmonoxid-Messung (CO-Messung) durchgeführt werden muss. Bei Neuanlagen ist eine Abnahmemessung (CO- und Staubmessung) durch eine qualifizierte Fachperson erforderlich. Mit diesen Anpassungen wird der Vollzug bei Holzfeuerungen an das bewährte System der Öl- und Gasfeuerungen angeglichen. Für den Vollzug der CO-Messungen sind demnach die Gemeinden und damit in Aarau die Stadtverwaltung zuständig.
Einzelraumfeuerungen, wie beispielsweise Cheminée-Öfen, bleiben weiterhin ohne periodische Messpflicht. Die visuelle Zustands- und Aschekontrolle bleibt jedoch unverändert im Zweijahresrhythmus bestehen.
Im Rahmen des liberalisierten Modells können die erforderlichen Messungen sowohl durch die beauftragten Feuerungskontrolleure Hansruedi Beiner, Aarau, und Peter Tischhauser, APT Kaminfeger AG, Aarau Rohr, als auch durch qualifizierte private Fachpersonen durchgeführt werden. In jedem Fall muss der Feuerungsrapport mit gültiger Vignette an die beauftragten Feuerungskontrolleure eingereicht werden.
Mit korrekt betriebenen Holzfeuerungen leisten Betreiberinnen und Betreiber einen wichtigen Beitrag zu guter Luftqualität und damit zum Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung.