Bauprojektauflage und Verkehrsanordnung Stadt Aarau
Begegnungszone Ahornweg, Saxerstrasse und Imhofstrasse
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt
Begegnungszone Ahornweg, Saxerstrasse und Imhofstrasse
vom 9. Mai bis zum 8. Juni 2026
während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Stadt Aarau verfügbar.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Der Ahornweg zwischen Brügglifeldweg und Imhofstrasse, die Saxerstrasse zwischen Ahornweg und Gotthelfstrasse sowie der Brügglifeldweg zwischen Ahornweg und Lerchenweg werden zusammen mit der gesamten Imhofstrasse als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger/-innen haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 9. Mai bis zum 8. Juni 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Unterlagen:
Neuer Projektplan Begegnungszone Ahornweg, Saxerstrasse und Imhofstrasse.pdf [1.4 MB]