Kommunale Kulturschutzobjekte: Beginn der öffentlichen Auflage
Der Stadtrat verabschiedete an seiner Sitzung vom Montag, 29. Juni 2026, die Teilrevision Nutzungsplanung zu den kommunalen Kulturschutzobjekten zuhanden der öffentlichen Auflage. Damit wird die alternative Schutzkonzeption eingeführt und der Umgang mit den kommunalen Schutzobjekten grundeigentümerverbindlich in der Bau- und Nutzungsordnung festgesetzt.
Die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung war am 18. Dezember 2019 vom Regierungsrat genehmigt worden. Bereits im Mai 2018 hatte der Stadtrat zudem beschlossen, die §§ 36 und 37 in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zu den kommunalen Kulturschutzobjekten von der Genehmigung zu entkoppeln. Die erforderliche Teiländerung der Nutzungsplanung liegt von Samstag, 5. September, bis Montag, 5. Oktober 2026, öffentlich auf.
Die Unterlagen für die Teilrevision Nutzungsplanung liegen während der Auflagefrist öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Zudem sind auf der städtischen Webseite unter aarau.ch abgelegt. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der Stadtrat lädt die Bevölkerung am Dienstag, 1. September 2026, um 18.30 Uhr, zur Informationsveranstaltung im Saal 3 des Kultur und Kongresshauses, Schlossplatz 9, in Aarau ein. Es wird um Anmeldung bis zum 27. August 2026 per E-Mail an stadtentwicklung@aarau.ch gebeten.