Bauprojektauflage und Verkehrsanordnung
Sanierung Bibersteinerstrasse
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (Baugesetz, BauG; SAR 713.100) liegt das Strassenbauprojekt
Sanierung Bibersteinerstrasse
vom 29. August 2026 bis zum 28. September 2026
während den Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Stadt Aarau verfügbar.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
In diesem Zusammenhang verfügt der Stadtrat folgende Verkehrsanordnung:
Im Ausserortsbereich der Bibersteinerstrasse wird auf dem Abschnitt zwischen der bestehenden Tempo-30-Zone und der Aarebrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit von bisher 80 km/h auf neu 50 km/h reduziert.
Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Verfügung der Verkehrsanordnung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.