Öffentliche Auflage
Teilrevision Nutzungsplanung Kommunale Kulturschutzobjekte
Öffentliche Auflage der Unterlagen zur Teilrevision der Nutzungsplanung; Kommunale Kulturschutzobjekte bestehend aus Synopse (§§ 35a, 36, 37, 63, 72 und 79 BNO, Genehmigungsinhalt), Änderungsplan Bauzonen- und Kulturlandplan Süd, Übrige Kulturobjekte, Bauzonen- und Kulturlandplan Nord, Ost und Süd, sowie Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 5. September 2026 bis 5. Oktober 2026 im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen auf www.aarau.ch einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die amtliche Publikation zur öffentlichen Auflage der Planungszonen über die Parzellen gemäss Anhang 5 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) erfolgte vom 25. Juli 2026 bis 24. August 2026.