Bundesgericht weist Beschwerden gegen BNO ab
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 1. November 2019 (Versand Bundesgericht: 3. Dezember 2019) die noch hängigen Beschwerden bezüglich Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgewiesen. Der Stadtrat geht davon aus, dass der Regierungsrat die BNO nun zeitnah genehmigen wird.
Der Regierungsrat hat bereits im Juli 2019 die BNO als genehmigungsfähig erklärt. Er
setzte die Genehmigung jedoch bis zum Entscheid des Bundesgerichts über die mit der
BNO-zusammenhängenden Stimmrechtsbeschwerden aus. Diese Entscheide liegen nun vor
und mit der Abweisung der Beschwerden steht der Genehmigung nun nichts mehr
entgegen.
Auf der Revision der städtischen Bau- und Nutzungsordnung basiert auch die
Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd. Die Aarauer Stimmbevölkerung hat diese am
24. November 2019 mit 5'038 Ja gegen 3'234 Nein-Stimmen angenommen (Ja-
Stimmenanteil 60 %). Sie kann nun ebenfalls dem Regierungsrat zur Genehmigung
vorgelegt werden.