Bewilligung für neuen Biergarten im Schlossgarten
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 9. März die Nutzungs- und Baubewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Biergartens im westlichen Teil des Schlossgartens erteilt. Die Bewilligung ist an verschiedene Auflagen geknüpft und bis 2024 gültig. Der Biergarten soll zwischen April und Mitte September geöffnet sein. Beantragt wurde er vom Betreiber der Kino Aarau AG.
Ende 2019 hat die Kino Aarau AG ein Nutzungs- und Baugesuch für die Errichtung und den Betrieb des Biergartens eingereicht. Mit dem ergänzenden gastronomischen Angebot will das Unternehmen die Veränderungen auf dem Kinomarkt auffangen und die Kino Aarau AG auf eine langfristig tragfähige Basis stellen. Die Bedingungen umfassen, neben dem Betrieb eines Kinos am Schlossplatz, die Absprache der maximal sieben geplanten Events pro Saison mit den unmittelbaren Nachbarn, die Zurverfügungstellung von 30 Sitzplätzen ohne Konsumationszwang über die Mittagszeit oder den Verzicht auf eine dauerhafte Hintergrundbeschallung. Für die Nutzung des Schlossgartens gelten die Vorgaben des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Raumes.
Der Stadtrat ist der Überzeugung, dass der Betrieb eines Biergartens die Aufrechterhaltung eines Kinobetriebs im Stadtzentrum ermöglicht und gleichzeitig, ohne Oktoberfest-Charakter, gastronomisch eine Lücke schliesst. Eine sorgfältige Möblierung und die weiterhin mögliche öffentliche Nutzung im östlichen Teil des Gartens werden zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung führen. Der Stadtrat hat der Abteilung Liegenschaften und Betriebe den Auftrag erteilt, ein Konzept für einen Spielplatz auf der hinteren Wiese des Schlossplatzes vorzulegen.