Teiländerung Nutzungsplanung Stadion: Auflageverfahren
Eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Teiländerung Nutzungsplanung Stadion 2017 findet am 25. April 2018, um 19.00 Uhr, im Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, statt.
Der Stadtrat verabschiedete am 3. April 2018 die Teilrevision Nutzungsplanung Stadion 2017 zuhanden der öffentlichen Auflage. Die Öffentlichkeit hatte zuvor im Rahmen der Mitwirkung vom 12. Mai 2017 bis am 3. Juli 2017 Gelegenheit, Vorschläge zu den Entwürfen der Teiländerung einzureichen.
Die Unterlagen für die Teiländerung der Nutzungsplanung Stadion liegen daher vom:
Freitag, 27. April 2018 bis Montag, 28. Mai 2018 im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www. aarau.ch einsehbar. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen zur Teiländerung der Nutzungsplanung einreichen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen einzureichen. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.