Ausdehnung der gebührenpflichtigen Parkierungszeiten
Der Stadtrat Aarau setzt im Verlauf der nächsten Wochen den Einwohnerratsbeschluss betreffend Ausdehnung der gebührenpflichtigen Zeiten um.
Der Einwohnerrat hiess an seiner Sitzung vom 25. September 2017 die Änderung des Parkierungsreglements betreffend Ausdehnung der gebührenpflichtigen Zeiten auf Parkplätzen mit Parkuhren gut. Diese Änderung ist in Rechtskraft erwachsen und der Stadtrat hat im März 2018 dessen konkrete Umsetzung beschlossen.
Die kostenpflichtigen Zeiten lauten neu wie folgt:
Parkierungsanlagen mit Schranken: Parking Flösserplatz, Parkplatz Kettenbrücke und Parkplatz Sporthalle: täglich, 7 bis 24 Uhr
Parkplätze mit Zentralen Parkuhren: Parkplätze Ziegelrain, Pulverturm, Viehmarkt, Fretz, Obere Schanz, Untere Schanz, Mühlematt: täglich, 7 bis 24 Uhr; Parkplatz Sportanlage Schachen: werktags, 7 bis 19 Uhr
Parkplätze mit Sammel-Parkuhren: Parkplatz Hintere Bahnhofsstrasse/Bahnhof WSB: täglich, 6 bis 24 Uhr; Parkplätze Kasernenstrasse; Laurenzenvorstadt; Rain: täglich, 7 bis 24 Uhr; Parkplatz Hintere Bahnhofsstrasse: werktags, 7 bis 22 Uhr; Parkplätze Adolf-Jenni-Strasse; Bachstrasse; Effingerweg; Frey-Herosé-Strasse; Bleichemattstrasse; Bahnhofstrasse/Parkhof; Konradstrasse; Gönhardweg; Hohlgasse; Rosengartenweg, Renggerstrasse/Friedhof; Obere Vorstadt: werktags, 7 bis 19 Uhr; Parkplätze Delfterstrasse: werktags, 7 bis 21 Uhr; Parkplatz Schwimmbadstrasse: werktags, 7 bis 19 Uhr (bis 3 Stunden gratis)
Auf den Parkplätzen mit Zentralen Parkuhren oder Sammel-Parkuhren sind zudem die jeweils angegebenen Parkzeitbeschränkungen an Werktagen zu beachten.