Corona-Virus: Maskenpflicht bei der Stadt Aarau
Ab sofort gilt in allen öffentlichen Bereichen der städtischen Betriebe und Institutionen eine Maskenpflicht. Sie steht im Zusammenhang mit den steigenden Infektionszahlen und der erweiterten Maskenpflicht, die der Bundesrat gestern, 18. Oktober 2020, beschlossen hat.
Als öffentliche Bereiche gelten die öffentlich zugänglichen Schalter der Stadt Aarau (Stadtbüro, Zivilstandsamt, Stadtpolizei, Soziale Dienste, Steuern, Friedhof) sowie die uneingeschränkt zugänglichen Räumlichkeiten in den Standorten (Treppenhäuser, öffentlich zugängliche Gänge).
Für die Kulturinstitutionen Stadtmuseum, Stadtbibliothek und Forum Schlossplatz gilt die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen.
Die Stadt Aarau dankt für das Einhalten der Vorschrift und für das Verständnis.