Corona-Virus: Gebühren und Nutzung von Aussenflächen
Der Stadtrat schlägt eine Verlängerung des Gebührenverzichts für die Aussenflächen vor. Er ermöglicht weiterhin die Nutzung zusätzlicher Aussenflächen.
Am 8. Juni 2020 hat der Einwohnerrat für die Aarauer Boulevardrestaurants und Ladenlokale die Gebühren für die Nutzung von Aussenflächen vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 erlassen. Der Stadtrat schlägt dem Einwohnerrat vor, angesichts der aktuellen Corona-Lage und im Sinne einer weiteren finanziellen Unterstützung, den Gebührenverzicht bis zum 30. April 2021 zu verlängern. Der Einwohnerrat wird darüber an seiner Sitzung vom 23. November 2020 beschliessen. Gleichzeitig können die Betriebe auf Gesuch hin während dem Winter 2020/21 und dem Frühjahr 2021 bei Bedarf die Flächen analog den Sommermonaten nutzen.
Die Stadt Aarau unterstützt die Gastro-Betriebe weiterhin mit der Möglichkeit, zusätzliche Aussenflächen zu nutzen. Den Gastro-Betrieben steht bei Bedarf und ausreichenden Platzverhältnissen weiterhin mehr Aussenraum für die Bewirtschaftung zur Verfügung. Profitieren können Aarauer Betriebe, welche die bewilligte Sitzplatzzahl aufgrund der Abstandsregeln nicht ausschöpfen können. Erweiterungen können dort umgesetzt werden, wo genügend Platz vorhanden ist. Eine Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer der betroffenen Nachbarsliegenschaften ist jeweils erforderlich.