Corona-Virus: Verlängerung des Verzichts auf Gebühren für die Nutzung von Aussenflächen
Der Stadtrat verlängert den Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für Aussenflächen von Aarauer Boulevardrestaurants und Verkaufsgeschäften. Der Gebührenverzicht erfolgt im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober 2021.
Der Einwohnerrat beschloss an seiner Sitzung vom 23. November 2020 den Gebührenerlass für den Zeitraum vom 31. Oktober 2020 bis zum 30. April 2021. Er ermächtigte den Stadtrat gleichzeitig, bei Bedarf, den Gebührenverzicht bis am 31. Oktober 2021 zu verlängern. Von diesem Handlungsspielraum macht der Stadtrat nun Gebrauch.
Der Stadtrat bietet mit dem Fortführen des Gebührenerlasses eine weitere finanzielle Unterstützung für Gastronomie und Verkaufsgeschäfte an. Aufgrund der anhaltenden Corona-Lage können Betriebe weiter auf Gesuch hin zusätzliche Aussenflächen nutzen. Ihnen steht bei ausreichenden Platzverhältnissen mehr Aussenraum für die Bewirtschaftung zur Verfügung. Eine Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer der betroffenen Nachbarsliegenschaften ist erforderlich.