Bauprojektauflage und Verkehrsanordnung Delfterstrasse, Realisierung zweier Parkverbotsfelder
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt
Delfterstrasse, Realisierung zweier Parkverbotsfelder vom 14. Mai bis am 13. Juni 2021
während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Aarau (Projektauflagen kommunal) verfügbar.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnung verfügt.
Aarau, Delfterstrasse, Vorfahrt Polizeikommando
- Markierung von zwei Parkverbotsfeldern (Güterumschlagsfelder)
Gegen die Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.