Stimm- und Wahlrecht für die ausländische Bevölkerung auf Gemeindeebene
Am 16. März 2021 wurden im Grossen Rat zwei Motionen zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts für die ausländische Bevölkerung auf kommunaler Ebene eingereicht. Der Stadtrat lädt den Regierungsrat ein, die Motionen zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer entgegenzunehmen.
Mit Legislaturziel 8 hat sich der Stadtrat zum Ziel gesetzt, sich für die Partizipation der ausländischen Bevölkerung und die Schaffung einer rechtlichen Grundlage auf Kantonsebene zum kommunalen Stimm- und Wahlrecht einzusetzen. Die im Grossen Rat eingereichten Motionen verfolgen dasselbe Ziel.
Der Stadtrat schliesst sich den Argumenten der Motionärinnen und Motionären an. Er erachtet es als wichtig, dass in einem Kanton, in dem die Gemeindeautonomie einen hohen Stellenwert geniesst, die Gemeinden die Möglichkeit haben, das Stimm- und Wahlrecht auf die ausländische Bevölkerung auszuweiten.