Gesamtrevision Nutzungsplanung: Einreichung zur
Der Stadtrat reicht die Gesamtrevision der Nutzungsplanung zur Genehmigung durch den Regierungsrat ein. Gegen die vom Einwohnerrat am 27. August 2018 beschlossene Nutzungsplanung sind elf Beschwerden eingegangen.
In der Sitzung vom 27. August 2018 beschloss der Einwohnerrat die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung, mit Ausnahme einzelner Teile, welche an den Stadtrat zur Überarbeitung zurückgewiesen wurden und in einem separaten Verfahren weiterverfolgt werden.
Nachdem innert Frist kein Referendum gegen den Entscheid des Einwohnerrats zustande kam, ist dieser Beschluss in Rechtskraft erwachsen. Die im Anschluss gelaufene Beschwerdefrist endete am 05. November 2018. Gegen den Beschluss des Einwohnerrats gingen beim Regierungsrat innert Frist elf Beschwerden ein.
Mit dem nun rechtsgültigen Beschluss des Einwohnerrats reicht der Stadtrat mit Beschluss vom 10. Dezember 2018 die Unterlagen der Gesamtrevision (Bau- und Nutzungsordnung sowie Bauzonen- und Kulturlandpläne) beim Kanton Aargau zur Genehmigung ein. Für Beschwerdebehandlung und Genehmigungsvorbereitung ist mit einer Dauer von ca. 6 Monaten zu rechnen. Das Inkrafttreten der neuen Nutzungsplanung wird somit im Sommer 2019 erwartet.